Arbeitsrecht – wenn ich zu spät komme

Egal ob per Flugzeug, Bahn oder Pkw – kommt ein Arbeitnehmer witterungsbedingt zu spät zur Arbeit droht ihm eine Abmahnung.

Nur ausnahmsweise darf eine solche vom Arbeitgeber dann nicht ausgesprochen werden, wenn das Wetterchaos nicht vorhersehbar war. Ist hingegen ein erheblicher Schneefall für den nächsten Tag angekündigt, sollte der Arbeitnehmer rechtzeitig Vorkehrungen treffen, die ihm einen pünktlichen Arbeitsbeginn ermöglichen. Auch wenn dies bedeutet am Morgen einige Minuten mehr für das Freikratzen der Autoscheiben und den Weg zur Arbeitsstelle einzuplanen.