Freie Sicht im Winter

Sie als Autofahrer müssen dafür sorgen, dass Ihre Sicht unbeeinträchtigt ist. Wer nur ein kleines „Guckloch“ von Schnee und Eis befreit, riskiert ein Bußgeld von € 10,00. Kommt es deswegen zu einem Unfall, so entsteht bei der Fahrt ein zusätzliches Haftungsrisiko zum Beispiel durch den Vorwurf einer Mitschuld. Daneben kann auch hier wiederum die Eintrittspflicht der Versicherung (teilweise) entfallen. Für eine wirklich freie Sicht sollten die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben frei sein. Die Heckscheibe vom Eis zu befreien ist nicht erforderlich, wenn Außenspiegel vorhanden und diese frei von Schnee und Eis sind. Übrigens müssen auch die Kennzeichen im Winter lesbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von € 5,00.
Generell muss das Abblendlicht eingeschalten werden, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Tagsüber ist daher auch bei Nebel, Schneefall oder Regen mit Abblendlicht zu fahren. Bei diesen drei Witterungsbedingungen dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. NebelsFreie Sicht im Winterschlussleuchten dürfen jedoch erst dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Wer die Scheiben mit Hilfe des laufenden Motors schneller frei bekommen möchte, sollte beachten, dass dies eine vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigung darstellt und mit einem Bußgeld in Höhe von € 10,00 geahndet werden kann.
In jedem Fall sollten Sie aber dem Scheibenwischwasser rechtzeitig Frostschutzmittel zufügen, dies hilft beim Freiräumen der Scheiben.