Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeit muss immer den Witterungsbedingungen angepasst werden.

Also auch dann, wenn dies bedeutet, deutlich langsamer zu fahren als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Darüber hinaus darf bei einer Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen von weniger als 50 m maximal mit 50 km/h gefahren werden, es sei denn, die schlechte Sicht erfordert eine noch geringere Geschwindigkeit. Es gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann. Ist die Straße so schmal, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden können, muss sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke angehalten werden können.

So sieht zieht Geschwindigkeitsüberschreitung bei durch Schneefall eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m (innerorts) bis 25 km/h bereits ein Bußgeld von € 80,00 und die Eintragung eines Punktes nach sich.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 km/h – 50 km/h beträgt das Bußgeld bereits 200 €, es werden 2 Punkte eingetragen und es droht ein Monat Fahrverbot.