Mietrecht – Ausfall der Heizung

Der Ausfall der Heizung in einer Mietwohnung kann je nach Einzelfall eine Mietminderung von bis zu 100 % nach sich ziehen. Allerdings ist Voraussetzung hierfür zunächst, dass der Mieter den Heizungsausfall seinem Vermieter unverzüglich anzeigt.
Das bedeutet, dass der Mieter, sobald er feststellt, dass die Heizung kalt bleibt zum Telefon greifen und seinen Vermieter informieren muss. Dieser ist dann in der Pflicht dafür zu sorgen, die Heizung wieder in Gang zu setzen. Ob er dies selbst vornimmt oder hierfür einen Handwerker beauftragt, entscheidet der Vermieter selbst. Selbstverständlich muss der Mieter für die Durchführung der Reparatur den Zutritt zur Wohnung erlauben. Sollte der Vermieter nicht zeitnah erreicht werden können oder sich weigern, die Reparatur zu veranlassen, kann der Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben und die entstandenen Kosten anschließend vom Vermieter erstattet verlangen.