Schäden durch herabfallende Eisplatten

Grundsätzlich ist im Winter auch das Autodach von Schnee und Eis zu befreien.
Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld von € 25,00 geahndet.
Gefrorene Eisplatten, die insbesondere auf Lkw-Planen entstehen, können zu lebensgefährlichen Geschossen werden, wenn sie sich während der Fahrt vom Fahrzeugdach lösen und unkontrolliert in den rückwärtigen oder entgegenkommenden Verkehr geschleudert werden. Hier haftet in erster Linie der jeweilige Fahrer, der es unterlassen hat, sein Fahrzeug frei zu räumen. Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit wird ein Bußgeld in Höhe von € 80,00, im Falle eines Unfalls von € 120,00 fällig. Dabei kommt es jeweils noch zur Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister.
Daneben kann auch eine Haftung des Spediteurs gegeben sein, sofern diesem als Halter des Fahrzeugs der vereiste Zustand bekannt ist oder er es unterlassen hat seinen Fahrer hinsichtlich der Prüfung und Befreiung des Lkw vor Fahrtantritt entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung zu unterweisen.