Straßenschilder

Sind die Straßenschilder derart mit Schnee und Eis bedeckt, dass sie nicht mehr lesbar sind, entfalten diese grundsätzlich keine Wirkung und Sie müssen sie nicht achten.
Etwas Anderes gilt für Verkehrsschilder, die aufgrund ihrer typischen und unverwechselbaren Form auch im komplett zugeschneiten Zustand zu erkennen sind. Hierunter fallen insbesondere die „Stopp“-und „Vorfahrt achten“-Schilder. Eine Ausnahme kann unter Umständen auch für sonstige Verkehrsschilder gelten, wenn Sie diese tagtäglich passieren und daher genau wissen, was sich unter dem Schnee verbirgt.
Aber der Winter kann auch sein Gutes haben, denn ist das Schild, welches Ihnen ein absolutes Parkverbot vorschreibt vor lauter Schnee nicht zu erkennen, kann hier das Parken ohne Konsequenzen bleiben.