Sind Winterreifen Pflicht?

Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die sog. situationsbedingte Winterreifenpflicht.
Diese ist in § 2 Abs. 3a StVO geregelt.
Danach müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen verwendet werden. Geeignet sind dazu alle Winterreifen mit den Markierungen M + S oder dem Three-Peak-Mountain-Snowflake. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, wobei zur Anschaffung neuer Reifen bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm geraten wird.
Diese situationsbedingte Winterreifenpflicht bedeutet, dass Ihr Fahrzeug an die Wetterverhältnisse angepasst sein muss und eine den Wetterverhältnissen entsprechende Bereifung benötigt wird.
Ein genaues Datum, ab dem die Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es nicht. Aber spätestens bei Eintritt der oben genannten Straßenverhältnisse ist die Zeit gekommen.
Wer auch dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von € 60,00 und einem Punkt rechnen. Kommt es durch die falsche Bereifung zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf € 80,00 bis € 100,00. Folgt gar ein Unfall beläuft sich das Bußgeld auf € 120,00. Der Punkt wird auch in diesen Varianten eingetragen.
Darüber hinaus entsteht bei der Fahrt mit der falschen Bereifung ein zusätzliches Haftungsrisiko.
So müssen Autofahrer mit versicherungsrechtlichen Nachteilen rechnen, wenn es unter solchen Umständen zum Unfall kommt. Dabei kann Ihr Versicherungsschutz sogar komplett entfallen. Zwar zahlt die Pkw-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers, die Kaskoversicherung kann die Leistung für Schäden am eigenen Fahrzeug jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern, wenn der Unfall auf eine fehlerhafte Bereifung zurückzuführen ist.
Aber auch Im Falle eines (überwiegenden) Fremdverschuldens kann es passieren, dass Sie eine Mitschuld auf sich zu nehmen haben und Ihr Schaden nicht in dem Umfang ersetzt wird, wie bei der richtigen Reifenwahl. Geht die Kaskoversicherung von grober Fahrlässigkeit aus, kann dies dann wiederum zu Regressansprüchen der Kfz-Haftpflichtversicherung führen.