Was sind Betäubunsmittel?

Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMGaufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. Ein Stoff oder eine Zubereitung wird in die Anlagen aufgenommen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit erforderlich ist. Auch das Ausmaß der missbräuchlichen Verwendung, die unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit oder die Möglichkeit, daraus BtM herzustellen, kann zur Aufnahme eines Stoffes in die Anlagen führen. Stoffe und Zubereitungen werden auch dem BtMG unterstellt, wenn dieses auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 oder dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe erforderlich ist.
Die Überwachung des BtM-Verkehrs unterliegt in Deutschland der Bundesopiumstelle im BfArM. Ausgenommen hiervon ist der Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie in Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken, der den jeweils zuständigen Landesgesundheitsbehörden obliegt.
Also beispielsweise:
Cannabis (Marihuana, Haschisch, Gras) und die sog. harten Drogen wie Kokain, Heroin, aber auch LSD, Ectasy (XTC), Amphetamin (Speed, Pep) sowie Psilocybin-Pilze (Magic Mushrooms).
Daneben existieren einige andere weit weniger bekannte synthetische Drogen wie zum Beispiel MDMA, DMT oder Ketamin oder „legal highs“ (etwa als “Kräutermischung”, “Lufterfrischer”, “Reiniger” oder “Badesalze” deklariert), wenn sie Betäubungsmittel enthalten.