Versicherungsbetrug

Wegen Versicherungsbetrug macht sich strafbar, wer einen Versicherungsfall vortäuscht. Das bedeutet, die Geltendmachung eines nicht bestehenden Anspruchs auf die Versicherungsleistung des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung. Demnach die bewusste und nicht der Wahrheit entsprechende Darstellung der Voraussetzungen eines Versicherungsfalles.

Wann beginnt eine Täuschung der Versicherung?

Die Täuschungshandlung beginnt mit Einreichung der Schadensmeldung bei der Versicherung.

Ist der Versuch eines Versicherungsbetruges strafbar?

Ja, bereits der Versuch ist strafbar,

Welche Formen den Versicherungsbetruges gibt es?

Versicherungsbetrug erscheint in verschiedenen Formen, z.B.

  • Der Versicherungsnehmer meldet seiner Versicherung eine Sache als gestohlen, obwohl er noch im Besitz der Sache ist. Die Versicherung zahlt aufgrund der (unwahren) Schadensmeldung an Sie den Zeitwert der Sache aus.
  • Der Versicherungsnehmer verkauft eine Sache und meldet diese sodann als gestohlen, die Versicherung zahlt.
  • Es wird ein Schadensfall gemeldet, der gar nicht vom Versicherungsnehmer verursacht worden ist (um beispielsweise einem Freund, dem etwas kaputt gegangen ist, einen Gefallen zu tun) und die Versicherung zahlt den Schaden.
  • Eine Sache, die gegen Zerstörung versichert ist, wird vorsätzlich zerstört (z.B. Fensterscheiben); die Versicherungssumme übersteigt aber den Zeitwert der Sache.
  • Der Versicherungsnehmer verwickelt sein Fahrzeug absichtlich in eine Kollision, um sodann gegenüber der Versicherung eine fiktive Abrechnung nach Gutachten vorzunehmen.
  • Eine Rechtsschutzversicherung wird zur Deckungszusage veranlasst, indem falsche Informationen gegeben oder wichtige Auskünfte vorenthalten werden.
  • Falsche Angaben zum tatsächlich gestohlenen und versicherten Objekt, um von der Versicherung eine höhere Entschädigung zu bekommen.
  • Oft kann in diesem Zusammenhang auch das Vortäuschen einer Straftat Gegenstand des Verfahrens sein.

    Welche Strafe erwartet mich bei Versicherungsbetrug?
    Betrug zu Lasten der Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Im Zweifel werden Sie hart bestraft.

    Bei Betrug zu Lasten der Versicherung in einem besonders schwerer Fall (gegen Feuer versicherten Sache, die zuvor in Brand gesteckt wurde) sieht das Gesetz dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Wer als Mitglied einer Bande handelte und / oder gewerbsmäßig, kann unter Umständen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erwarten. Es handelt sich demnach um ein Verbrechen.

    Wird Ihnen Versicherungsmissbrauch vorgeworfen, sollten Sie zeitnah mit uns in Verbindung treten.

    Neben Herrn Rechtsanwalt Schmid als Fachanwalt für Strafrecht kennt sich in diesem Bereich insbesondere auch Frau Rechtsanwältin Welz als Fachanwältin für Versicherungsrecht aus. Frau Welz hat vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin viele Jahre für eine namhafte Versicherung gearbeitet und kennt sich bestens in Versicherungsrecht aus.

    Wir kennen also die Anschuldigungen, die bei diesem Vorwurf regelmäßig erhoben werden. Wir werden mit der Staatsanwaltschaft tun Versicherung  verhandeln und somit ein optimales Ergebnis für Sie erzielen können. Zunächst sollten wir Ihren Fall gründlich aufarbeiten, um eine perfekte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

    Wir beraten Sie eingehend darüber, wie die Verteidigung gegen Handlungen, die als Vorbereitung zu einem Betrug angesehen werden können, aussehen muss. Oft gelingt es uns, eine Anklageerhebung schon im Ermittlungsverfahren zu verhindern. Wir sind für Sie deutschlandweit verfügbar.