Was versteht man unter Betrug?

Für die Tat nach § 263 StGB sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Schon der Versuch des Betrugs – also der fehlgeschlagene Betrug – ist strafbar.
Ein Betrug kann nicht nur durch eine wissentlich falsche Erklärung, sondern auch dadurch begangen werden, dass der Täter wahre Tatsachen unterdrückt und dadurch einen Irrtum beim Opfer erregt oder aufrechterhält. In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, über was er das Opfer hätte aufklären müssen. Dies hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
Als erfahrene Strafverteidiger kennen Fachanwalt für Strafrecht Robin Schmid und unsere Anwälte im Strafrecht alle entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen und besprechen mit Ihnen detailliert, wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren können. Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigten-Vernehmung erhalten haben, beraten wir mit Ihnen das richtige Vorgehen und erarbeiten die passende Verteidigungsstrategie und verteidigen Sie engagiert vor den Strafgerichten.