Erbe vorzeitig auszahlen lassen

Selbstverständlich können zum Beispiel Kinder ihre Eltern fragen, ob sie nicht bereits zu Lebzeiten ihr Erbe ausgezahlt bekommen können – oder zumindest einen Teil davon.

Einigen sich alle Beteiligten darauf kann dies durch eine Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge geschehen. Im Schenkungsvertrag wird dann häufig angeordnet, dass dem Beschenkten die Schenkung auf seine künftige Erbschaft angerechnet wird.

Gerade bei größerem Vermögen wird die vorzeitige Auszahlung des Erbes jedoch nur erreichbar sein, wenn das Kind im Gegenzug auf seinen Pflichtteil verzichtet. Durch einen solchen Pflichtteilsverzicht, der notariell beurkundet werden muss, sind dann erbrechtliche Ansprüche im Erbfall ausgeschlossen. Die lebzeitige Schenkung ist dann die Abfindung für den Pflichtteilsverzicht. Dieses Vorgehen ist eine gute Option, wenn das Verhältnis zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben schlecht ist.