Maßnahmen der Verteidigung

Ihr Verteidiger übernimmt die Vertretung bereits gegenüber der Polizei:

Als Ihr Verteidiger werde ich zuerst der Polizei mitteilen, dass ich Sie verteidige und Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen.

Gleichzeitig werde ich Ihren Vernehmungstermin bei der Polizei absagen und die Polizei  oder Staatsanwaltschaft auffordern, von weiteren persönlichen Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen, was die Polizei dann auch machen muss.

Damit bringe ich Sie erst einmal aus der “Schusslinie”.

Danach werde ich Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die Ihnen vorgeworfenen Taten sowie vorhandenen Beweismittel überprüfen.

Wir besprechen dazu den Akteninhalt sowie alle möglichen Be- und Entlastungsmomente in tatsächlicher und rechtlicher Sicht. In diesem Zusammenhang haben Sie als Beschuldigter auch die Möglichkeit, zusammen mit bzw. durch Ihrem Verteidiger konkret zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, weitere Beweiserhebungen zu beantragen und etwaige Widersprüche aufzudecken, die dann ggf. der Staatsanwaltschaft in einer sog. Verteidigerschrift mitgeteilt werden, mit dem regelmäßigen Ziel eine Einstellung des Strafverfahrens zu erwirken. Ich entwickle die für Sie bestmöglichste Verteidigungsstrategie.

Es ist unglaublich wichtig, von Anfang an anwaltlich vertreten zu sein und nicht erst den Verlauf der Ermittlungen abzuwarten, denn der Strafverteidiger kann bereits in diesem Stadium viel für Sie tun und sich mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen.