Die Polizei meldet sich bei mir, was soll ich tun?

Die Polizei meldet sich telefonisch, was soll ich tun?

Sollte die Polizei Sie nicht zu Hause (an der Halteradresse) antreffen, versucht die Polizei regelmäßig, sich telefonisch mit dem Halter Verbindung zu setzen. Auch hier gilt, dass Sie keine Angaben zur Sache machen brauchen (Aussageverweigerungsrecht).

Wenn Sie gegenüber dem Polizeibeamten auch nur telefonisch zugeben, dass Sie oder ein Angehöriger zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt haben, wird der Beamte hierüber eine Aktennotiz fertigen. Selbst wenn Ihre telefonische Äußerung gegenüber der Polizei nicht der Wahrheit entsprochen haben sollte und deshalb das Geständnis später widerrufen wird, wird der Polizeibeamte in einer späteren Hauptverhandlung vor Gericht aussagen, dass Sie ihm gegenüber die Tat glaubhaft zugegeben haben. Auch wenn Sie telefonisch von der Polizei kontaktiert werden, sollten Sie unmittelbar nach dem Telefonat Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.

Die Polizei meldet sich per Brief, was soll ich tun?

Sollte man Sie weder persönlich noch telefonisch erreichen, wird Ihnen die Polizei einen Brief schreiben. In diesem bittet man Sie, entweder schriftlich auszusagen oder zu einer festgesetzten Terminstunde mit dem Unfallfahrzeug ins Polizeirevier zu kommen. Dieser Brief klingt auch immer ein wenig verwirrend, da er den Anschein erweckt, dass die zeitnahe Antwort auf den Brief für Sie die einzige Möglichkeit darstellt, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Dies ist aber schlichtweg unzutreffend. Im Strafverfahren hat man im Ergebnis bis zur Urteilsverkündung die Möglichkeit, Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Die Polizei „nutzt“ Formulierungen, um Sie im Unklaren über die Rechtslage zu lassen.

Spätestens jetzt sollten Sie jetzt einen Strafverteidiger konsultieren. Der Verteidiger wird dann zunächst Akteneinsicht nehmen. Bereits in diesem Verfahrensabschnitt kann der Strafverteidiger darauf hinwirken, dass Ihnen die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen wird. Sollte ein Tatnachweis nicht möglich sein, wird der Strafverteidiger beantragen, dass das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt wird.