Außergerichtliche und gerichtliche Gebühren

Das Honorar (die Anwaltsgebühren) richten sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt das sog. “Mindesthonorar” fest.
Die Höhe des Honorars bestimmt sich dabei v.a. in Zivil- / Arbeits- und Familiensachen nach der Höhe des sog. Verfahrenswertes/Gegenstandswertes, sog. “Wertgebühren”; diese orientieren sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten. Zu der Berechnung des Streitwertes gibt es gesetzliche Vorschriften.
Auf diesen ermittelten Streitwert werden dann die gesetzlichen Gebührentatbestände nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG angewendet. Über folgenden Link gelangen Sie für eine erste Übersicht zu einem Prozess-/Awaltskostenrechner (Angaben ohne Gewähr).
Einen groben Überblick über die Kosten einer Scheidung können Sie sich über folgenden Link verschaffen: Scheidungskostenrechner.
Häufig decken die gesetzlichen (Mindest-)Gebühren nach dem RVG die Aufwendungen für unsere Tätigkeit jedoch nicht ab. In diesen Fällen behalten wir uns vor, nach einer zu treffenden Vergütungsvereinbarung abzurechnen.
Diese Vergütungsvereinbarung basiert individuell auf Stundenhonorar oder Pauschalgebühren um zu gewährleisten, dass eine umfassende Vertretung Ihrer Interessen und Ihres Mandats unter Berücksichtigung unseres Aufwands gewährleistet ist. Die Höhe der Pauschale oder des Stundensatzes hängt dabei wieder insbesondere von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall ab. Das nähere regelt die individuelle Honorarvereinbarung. Gerne klären wir Sie hierüber kostenlos detaillierter auf und senden Ihnen diese vorab unverbindlich und kostenlos zu. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Vor Mandatsbeginn – bevor für Sie also Kosten anfallen – werden Sie selbstverständlich kostenlos über die voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und gegebenenfalls Gerichtskosten aufgeklärt.
Es herrscht stets Transparenz über die anfallenden Gebühren.