Zahlt das nicht meine Rechtsschutzversicherung?

Bei einem bestehenden Rechtsschutzversicherungsverhältnis werden die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten (bei versichertem Risiko) in der Regel von dieser übernommen.
Es kommt aber immer darauf an, was für einen Vertrag Sie mit Iher Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und was alles versichert ist.
Manche Rechtsgebiete, wie beispielsweise eine Scheidung, können oft nicht versichert werden; wohl aber ein diesbezügliches erstes anwaltiches Beratungsgespräch.
Wir nehmen hierzu im Vorfeld kostenlos den ersten Kontakt (Deckungsanfrage) zu Ihrem Rechtsschutzversicherer für Sie auf und klären für Sie eine Kostendeckungszusage ab – fragen also an, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren übernimmt.
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, so können Sie auch selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anrufen und um Deckungszusage bitten; bitte bringen Sie dann die Zusage gleich zum Termin mit.