Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht, geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG), ist ein Sonderrecht gegenüber dem für Erwachsene anzuwendenden Strafrecht. Das JGG enthält dabei aber keine Sonderschriften über die Straftatbestände sondern in erster Linie über die Rechtsfolgen, also den “Strafausspruch”.
Nur ein Anwalt, der sich im Jugendstrafrecht auskennt, kann Sie oder Ihr Kind gut verteidigen, da er über die speziellen Vorschriften, auch Verfahrensvorschriften Bescheid weiß. Das Jugendstrafrecht erfordert erfahrene Anwälte in diesem Gebiet.
Junge Menschen können nicht gleich wie Erwachsene strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, da sich diese in einer Entwicklungsphase befinden und biologische und soziologische Unterschiede zu Erwachsenen bestehen, welche berücksichtigt werden müssen.