Was regelt das Jugendstrafrecht?

Die allgemeinen Regeln des „Erwachsenenstrafrechts“ gelten nach § 2 JGG nur dann, sofern das JGG keine spezielle Regelungen trifft. Das JGG besitzt für seinen Regelungsbereich grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Gesetzen.

Deswegen ist es wichtig, dass sich der Verteidiger im speziellen Bereich des JGG auskennt, da dieses sich von dem „Erwachsenenstrafrecht“ unterscheidet. Insbesondere bei der Frage der Verantwortlichkeit Jugendlicher hat das JGG in § 3 JGG eine spezielle Regelung, einen speziellen Schuldausschließungsgrund.

Erfasst sind fehlende Einsichtsfähigkeit oder Handlungsfähigkeit des Jugendlichen, die auf einer Verzögerung seiner sittlichen und geistigen Entwicklung beruhen.