Was sind die Sanktionen des Jugendstrafrechts?

Anders als das Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht zunächst nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke.

Das Jugendstrafrecht kennt zunächst folgende Rechtsfolgen der Jugendstraftat:

  • Erziehungsmaßregeln wie Weisungen (Arbeitsleistungen, sozialer Trainingskurs usw.)
  • Zuchtmittel wie Auflagen (Arbeitsstunden, Geldauflage usw.) , Verwarnung, Jugendarrest (Wochenendarrest oder Dauerarrest bis zu 4 Wochen)
  • Jugendstrafe (Freiheitsstrafe ab 6 Monaten)

Für die schärfste Strafe im Jugendstrafrecht, die Jugendstrafe, ist es erforderlich, dass entweder schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden oder eine Schwere der Schuld vorliegt. Hierzu muss sich der Jugendliche oder Heranwachsende schon einiges erlauben (schwerere Straftat), bis das Gericht eine Jugendstrafe verhängt.