Hygiene Richtlinien

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung folgender Verhaltensregeln beim Betreten der Anwaltskanzlei

Hygieneregeln im Überblick

Die Mandanten/Besucher versichern, dass sie und alle Familienmitglieder keine Symptome wie Fieber und Husten haben und keinen bekannten Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf Covid-19 getestet worden sind.

  • Beim Betreten der Anwaltskanzlei und während des Aufenthaltes ist ununterbrochen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erforderlichenfalls kann hiervon nach Rücksprache mit dem Anwalt während der Besprechung im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden, wenn der “Spuckschutz” ausreichend ist.
  • Die Hände sind an ausgewiesener Stelle zu desinfizieren.
  • Wir verzichten bei der Begrüßung auf das Händeschütteln.
  • Innerhalb der Anwaltskanzlei ist zu jeder Person ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten
  • Der Kanzleibesuch (Besprechungen mit dem Anwalt) ist derzeit daher grundsätzlich nur für Einzelpersonen möglich, es sei denn die Beratung erfordert zwingend die Anwesenheit weiterer Personen. Aufgrund der geltenden Abstandsvorschriften ist in unseren Besprechungsräumen jedoch nur die Teilnahme von max. 2 Mandanten/Besuchern in der Besprechung möglich.

So versuchen wir Sie und uns vor dem Corona-Virus zu schützen.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Vielen Dank für die Beachtung der Hygieneregeln und für Ihre Unterstützung. 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen daneben auch weiterhin Telefontermine / Videokonferenzen an.