Verteidigernotruf / Verteidigernotdienst im Raum Schwäbisch Gmünd

Ihr Notfallkontakt 24h / Tag, 365 Tage im Jahr: 

Fachanwalt für Strafrecht

In dringenden Fällen insbesondere bei

  • Durchsuchung,
  • Haftbefehl,
  • Festnahme,
  • Untersuchungshaft und 
  • erster Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter und Gericht

können Sie Rechtsanwalt und Strafverteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) Robin Schmid und Strafverteidigerin Elisa Treuter aus Schwäbisch Gmünd außerhalb der Öffnungszeiten der Kanzlei über den Verteidigernotdienst unter folgender 24-Stunden-Notrufnummer (direkte Weiterleitung an das Mobiltelefon des Verteidigers, der Notafalldienst hat) erreichen:

Wir helfen Ihen direkt

Gerade in diesen Ausnahmesituationen sind die Betroffenen aufgrund Überrumpelung, Anspannung und Verunsicherung oft nicht in der Lage, ihre grundlegenden Rechte in Anspruch zu nehmen.

Das besonders wichtige Recht, die Aussage zu verweigern (Schweigerecht) des Beschuldigten wird infolge der Überraschung oder Überrumpelung oftmals vollkommen ausgeblendet. Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zeit für eine Stellungnahme abzugeben, bleibt später immer noch genug.

Zögern Sie deshalb in dringenden Situationen nicht, uns jederzeit über die Notrufnummer zu kontaktieren.

Wichtig! Sie haben jederzeit das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt Ihrer Wahl; dies auch schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei. Teilen Sie dies den Behörden mit und beantragen Sie zunächst Ihren Verteidiger sprechen zu wollen. Bis zu dessen Eintreffen machen Sie von Ihrem Schweigerecht (Aussageverweigerungsrecht) Gebrauch.

Im Fall einer Verhaftung können wir im besten Fall den Beschuldigten bereits vor der Vorführung vor den Haftrichter sprechen und ihn im Termin zur Haftbefehlseröffnung begleiten und bereits dort verteidigen.

Liegt ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor, so ist dem Beschuldigten auf seinen Antrag und in den Fällen des § 141 Abs.2 StPO auch ohne seinen Antrag, ein Pflichtverteidiger spätestens vor seiner Vernehmung zu bestellen. Der Beschuldigte kann selbst einen Anwalt bestimmen, der als sein Pflichtverteidiger bestellt werden soll. Gerne können Sie uns als Ihre Pflichtverteidiger benennen.

Sie sollten Nachteile durch unbedachte Äußerungen und Fehler in jedem Fall vermeiden. Auch beiläufige Äußerungen oder ein „netter Plausch“ und Small Talk können bereits Nachteile mit sich führen. Jedes Gespräch mit den Ermittlungsbeamten wird zur Akte notiert.

Kontaktieren Sie unbedingt sofort einen erfahrenen Strafverteidiger!

Die frühzeitige Hinzuziehung eines strafrechtlich spezialisierten Anwalts wird in diesen Fällen dringend angeraten. Je nach Fallgestaltung werden Inhaftierungen vermieden, Haus- und Firmendurchsuchungen verkürzt und deren zum Teil schwerwiegenden Folgen gemildert oder ganz verhindert.

In der Regel warten die Beamten mit der Fortführung der Maßnahme bis zum zeitnahen Erscheinen des informierten Strafverteidigers.

Die rechtliche und persönliche Unterstützung durch einen fachlich versierten und im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden erfahrenen Strafverteidiger ist in diesen Ausnahmesituationen von herausragender Bedeutung.

In der Regel werden gerade in diesen ersten Situationen die Weichen für den weiteren Ablauf des gesamten Strafverfahrens gestellt.

Denn was viele nicht wissen: In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht!