EuGH: Großeltern haben Recht auf Umgang mit Enkelkindern

Auch Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Umgangsrecht umfasse nicht nur das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern, sondern auch das anderer Personen, bei denen es für das Kind wichtig sei, persönliche Beziehungen zu unterhalten. Das seien vor allem seine Großeltern.
Eine Bulgarin, deren Enkelsohn nach der Scheidung der Eltern mit dem Vater in Griechenland lebt, hatte zuvor vergeblich versucht, die Modalitäten des Umgangsrechts von Gerichten in Griechenland und Bulgarien klären zu lassen. Nachdem sie von den griechischen Behörden keine Unterstützung erhielt, wandte sie sich an bulgarische Gerichte. Diese sahen die Zuständigkeit jedoch bei der griechischen Justiz. Diese Auffassung bestätigte der EuGH. Grundsätzlich sei das Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes dafür zuständig, über das Umgangsrecht zu entscheiden.