Arbeitsvertrag: das sollten Sie beachten

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Mein neuer Arbeitsvertrag

Sie sind glücklich, dass Sie einen (neuen) Job haben? – Dann sollten Sie aber dennoch nicht voreilig einen Arbeitsvertrag unterzeichenen, sondern diesen zuvor anwaltlich prüfen lassen.

Denn wichtig ist, dass Sie sich vor der Unterzeichnung des Arbeitsvetrages darüber informieren ob dieser Sie nicht benachteiligt oder unangemessene oder gar unzulässige Regelungen enthält, bevor nachher das “böse Erwachen” kommt.

Lassen Sie den Arbeitsvertrag daher von Ihrem Anwalt überprüfen – der Arbeitgeber hat dies in der Regel von seinen für ihn arbeitenden Anwälten auch getan und wird, wenn er denn seriös ist, Verständnis dafür haben.

Denn Verträge sind zum Vertragen da. Und wenn Sie und Ihr Arbeitgeber einen “korrekten” Vertrag haben, dass lässt es sich zum Einen angenehmer miteinander arbeiten zum zum Anderen kann es dann während der Arbeitsverhältnisses aufgrund den klaren Regelungen nicht zu Benachteiligungen oder Misständen kommen.

Inbesondere ist es doch zunächstwichtig zu wissen, ob der Lohn angemessen ist oder ob Ihnen nicht etwa durch spezielle Vorschriften wie beispielsweise einen Tarifvertrag mehr Lohn zustehen würde.

Ebenso verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch und der Kündigungsfrist.

Auch das Thema Überstunden sollte vor Unterzeichnung des Vertrages besprochen werden und der Vertrag sollte eine Regelung dafür haben, wie mit Überstunden verfahren wird. Oft enthalten Verträge gerade in diesem Bereich Fallstricke.

Auch die Dauer der Probezeit oder Befristung muss überprüft werden, denn vor allem über einen bestimmten Zeitraum hinausgehende Befristungen (ohne sachlichen grund) oder Wiederholungen von Probezeiten sind unzulässig.

Gerne überprüfen wir Ihren Arbeitsvertrag kurzfristig.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt hierfür auch oft auf.