Erbrecht & Vor­sor­ge

Rechtsanwälte Gabi Mertens-Rosenthal und Dr. Martin Ludwig

Ihre Anwälte für Fragen zum Thema Erbrecht

Bei allen Fragen rund um Erbrecht, Vorsorge, Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge sind Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig und Fachanwältin für Erbrecht & Vorsorge Gabi Mertens-Rosenthal Ihre erfahrenen Spezialisten. Auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen stehen sie Ihnen kompetent zur Seite.

Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig und Fachanwältin Gabi Mertens-Rosenthal, Anwälte für Erbrecht in Schwäbisch Gmünd

Lassen sie ihre probleme
unsere Sorge sein.

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Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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Häufig gestellte Fragen

Die Verwehrung des Pflichtteils ist grundsätzlich möglich, jedoch nur innerhalb eng gesteckter rechtlicher Grenzen und stellt einen absoluten Ausnahmefall dar. Der § 2333 BGB erkennt nur folgende Gründe an:

  • Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt.
  • Der Erbberechtigte hat sich eines Verbrechens oder schweren Vergehens gegen den Erblasser oder einer dem Erblasser nahestehenden Person schuldig gemacht oder trachtet einer dieser Personen gar nach dem Leben.
  • Der Erbberechtigte wurde zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mehr als einem Jahr verurteilt und die Teilhabe des Verurteilten am Erbe ist dem Erblasser nicht zuzumuten.

Soll einem Erbberechtigten der Pflichtteil entzogen werden, muss das maßgebliche Fehlverhalten im Testament eindeutig geschildert werden, um das schwere Vergehen nachzuweisen. In solchen Fällen empfiehlt sich dringend die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt.

Wer Schulden – ein sogenanntes Passivvermögen – geerbt hat, hat zwei Möglichkeiten. Grundsätzlich können Erben jedes Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen. Wer das jedoch nicht möchte, zum Beispiel weil er sich als enger Angehöriger um das Andenken des Erblassers sorgt, kann die Haftung für die geerbten Schulden auf die Erbmasse beschränken. Somit ist das Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Die BGB-Gesellschaft wird mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst (§ 727 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungsklausel enthält. Der Erbe hat den Tod des Erblassers gegenüber den anderen Gesellschaftern unverzüglich mitzuteilen, sofern diese noch nichts davon wissen.

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Anwaltskanzlei

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

Zwei Mitarbeiterinnen am Empfang der Anwaltskanzlei Schmid, eine telefoniert

unsere leistungen
im Erbrecht & Vorsorge

Wir beraten Sie bei der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Notfallkoffer u.a.), der Nachlassplanung sowie der Unternehmensnachfolge  und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. im Erbrecht.

Unsere Beratungsfelder im Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Notfallkoffer u.a.), der Nachlassplanung sowie der Unternehmensnachfolge  und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. im Erbrecht.

Dabei arbeiten wird erforderlichenfalls mit unseren Kooperationspartnern, zu denen Steuerberater und Fachanwälte gehören, eng zusammen. Somit können wir eine umfassende rechtliche Betreuung und Vertretung bieten:

 

 

Online-Beratung zum Erbrecht von Ihrem Anwalt in Schwäbisch Gmünd

In allen Fragen zum Erbrecht, wie Erbvertrag, Testamentsvollstreckung, Beantragung des Erbscheins usw., beraten wir Sie entweder persönlich in unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd oder online über unser sicheres und verschlüsseltes Videotool. Auch alle wichtigen Unterlagen können Sie uns unkompliziert und bequem über unsere DSGVO-konforme WebAkte zukommen lassen. Dank der hohen Sicherheitsstandards dieser Tools sind Ihre Daten immer bestmöglich geschützt.

Wissenswertes zur Unternehmensnachfolge und zum Erbrecht für Unternehmer

Unternehmensnachfolge

Die Organisation der Unternehmensnachfolge muss sowohl im Hinblick auf zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte betrachtet werden. In unserer Anwaltskanzlei in Schwäbisch Gmünd verfügen wir nicht nur über ein Team erfahrener Fachanwälte, sondern auch über ein solides Netzwerk an Kooperationspartnern aus weiteren Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sicherstellen, dass eine rechtssichere Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen getroffen werden kann.

So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten, die sich negativ auf den Betrieb auswirken. Außerdem finden wir selbstverständlich den steuerlich günstigsten Weg für Sie.

 

Erbrecht für Unternehmen

Hinsichtlich der Unternehmensnachfolge sind nicht nur erb- sondern auch gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten. Letztere unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Neben den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Gesellschaftern der meisten Unternehmensformen umfassende Freiheiten einräumt, innerhalb derer sie berechtigt sind, im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vom gesetzlichen Regelfall abweichende Regelungen zutreffen.

Insbesondere wenn mehrere Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt sind, ist dringend anzuraten, dass Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Erbfall schon im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung getroffen werden. Es ist sinnvoll, sich dabei von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht beraten zu lassen. Eine rechtssichere und eindeutige Regelung hilft, langwierige Konflikte und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Einzelunternehmen/Einzelkaufmann

Ein Einzelunternehmen fällt in den Nachlass und darf durch die Erben fortgeführt werden, sofern der Erblasser keine anderweitigen Anordnungen getroffen hat. Der Erbe haftet für das Unternehmen, sofern er es nicht innerhalb der ersten drei Monate, nachdem er von dem Erbfall Kenntnis erlangt hat, einstellt.

In der Praxis ergibt sich somit eine dreimonatige Bedenkzeit für die Erben eines Einzelkaufmanns.

Unternehmen und Gesellschaftsanteile im Erbrecht

Offene Handelsgesellschaft (OHG) und das Erbrech

Im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft wird die OHG durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern der verstorbene Gesellschafter scheidet aus dem Unternehmen aus. Seine Erben gehen trotzdem nicht leer aus: Die Abfindungsansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters fallen in dessen Nachlass. Sollte dieser Fall vermieden werden, müssen Abfindungsansprüche schon im Gesellschaftsvertrag beschränkt oder ausgeschlossen werden.

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Erbrecht

Die Rechte eines Gesellschafters an einer GmbH gehen nach dessen Tod auf seine Erben über, sofern die Satzung nichts anderweitiges bestimmt.

 

Erbrecht und die Kommanditgesellschaft (KG)

Verstirbt ein Kommanditist, so treten seine Erben an seiner Stelle in die Gesellschaft ein, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung enthält. Beim Tod eines Komplementärs gelten hingegen Regelungen analog zur OHG.

 

Problemlos im Erbrecht: die Aktiengesellschaft (AG)

Anteile an einer AG sind, wie andere Wertpapiere auch, grundsätzlich frei vererblich. Eine Einschränkung der Erbfolge durch die Satzung ist also, im Gegensatz zur GmbH, nicht möglich.

Regelverschonung

Behält ein Erbe einen Betrieb über eine Zeit von mindestens fünf Jahren und erreicht die Lohnsumme in dieser Zeit 400 Prozent des Ausgangswerts (bei 16 Mitarbeitern oder mehr), wird das begünstigungsunfähige Betriebsvermögen zu 85 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Bei weniger als 16 Mitarbeitern finden geringere Lohnsummen Anwendung.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich auf das gesamte Vermögen des Erblassers fällig, abzüglich der jeweiligen Freibeträge. Die Höhe des jeweiligen Freibetrags richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben.

Er beträgt aktuell (2022) für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro für Enkel 200.000 Euro, für die (Groß-)Eltern 100.000 Euro und für alle übrigen Erben 20.000 Euro.

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Teils des Erbes und der Steuerklasse des Erben. Letztere ist nicht mit der Einkommenssteuerklasse zu verwechseln, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verwandtschaft. Aus beiden Faktoren ergibt sich eine Steuerlast zwischen 7 und 50 Prozent.

Erbschaftssteuer für Unternehmen

Während die oben genannten Freibeträge oft ausreichen, damit die gesamte Erbmasse einer Privatperson steuerfrei an die Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergehen kann, sehen sich Unternehmer im Erbfall oft mit ganz erheblichen Steuerforderungen für das begünstigungsunfähige Betriebsvermögen konfrontiert. Jedoch besteht ein sogenanntes Verschonungssystem, das Firmenerben zwei Behaltensoptionen eröffnet.

Wann welche Behaltensoption am günstigsten ist und welche steuerlichen Belastungen dennoch auf die Erben zukommen, klären diese am besten mit einem erfahrenen Erbrechtler. Dieser wird gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen, um so zur günstigsten Lösung, auch mit Rücksicht auf die künftigen unternehmerischen Pläne des Erben, zu kommen.

Optionsverschonung

Wenn der Betrieb durch den Erben nicht nur fünf, sondern sieben Jahre fortgeführt wird, entfällt die Erbschaftssteuer vollständig, sofern die Lohnsumme in diesem Zeitraum mindestens 700 Prozent beträgt. Auch hier gelten geringere Lohnsummen für kleine Betriebe mit weniger als 16 Mitarbeitern.