Erbrecht und Vorsorgeregelung in Schwäbisch Gmünd

„Der Bayer erbt stur, der Norddeutsche still, der Schwabe gründlich, der Sachse heiter. Der Rheinländer dankt dem Herrn, der Preuße seinem Anwalt.“

(Eva Demski)

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und kleinere und mittelständische Unternehmen rund um das Erbrecht und die Vorsorgeregelung (Vorsorgevollmacht, „Notfallkoffer“) sowie bei der Unternehmensnachfolge.

Unsere Stärken im Erbrecht

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Anwalt für Erbrecht

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Jahrzehnete lange Erfahrung

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Optimale Vertretung im Erbrecht

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Sofortige Terminvergabe

Unsere Beratungsfelder im Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Notfallkoffer u.a.), der Nachlassplanung sowie der Unternehmensnachfolge  und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. im Erbrecht.

Dabei arbeiten wird erforderlichenfalls mit unseren Kooperationspartnern, zu denen Steuerberater und Fachanwälte gehören, eng zusammen. Somit können wir eine umfassende rechtliche Betreuung und Vertretung bieten:

Unsere Beratung in der Unternehmensnachfolge erfolgt in enger Zusammenarbeit mit weiteren Experten (Steuerberater, Fachanwälte, Notare).

Wir stehen Ihnen gemeinsam mit der Expertise unsere Arbeitsrechtler und des Fachanwalts für Familienrecht zur Seite.

Online-Beratung zum Erbrecht von Ihrem Anwalt in Schwäbisch Gmünd

In allen Fragen zum Erbrecht, wie Erbvertrag, Testamentsvollstreckung, Beantragung des Erbscheins usw., beraten wir Sie entweder persönlich in unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd oder online über unser sicheres und verschlüsseltes Videotool. Auch alle wichtigen Unterlagen können Sie uns unkompliziert und bequem über unsere DSGVO-konforme WebAkte zukommen lassen. Dank der hohen Sicherheitsstandards dieser Tools sind Ihre Daten immer bestmöglich geschützt.

Wissenswertes zur Unternehmensnachfolge und zum Erbrecht für Unternehmer

Unternehmensnachfolge

Die Organisation der Unternehmensnachfolge muss sowohl im Hinblick auf zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte betrachtet werden. In unserer Anwaltskanzlei in Schwäbisch Gmünd verfügen wir nicht nur über ein Team erfahrener Fachanwälte, sondern auch über ein solides Netzwerk an Kooperationspartnern aus weiteren Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sicherstellen, dass eine rechtssichere Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen getroffen werden kann.

So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten, die sich negativ auf den Betrieb auswirken. Außerdem finden wir selbstverständlich den steuerlich günstigsten Weg für Sie.

Erbrecht für Unternehmen

Hinsichtlich der Unternehmensnachfolge sind nicht nur erb- sondern auch gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten. Letztere unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Neben den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Gesellschaftern der meisten Unternehmensformen umfassende Freiheiten einräumt, innerhalb derer sie berechtigt sind, im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vom gesetzlichen Regelfall abweichende Regelungen zutreffen.

Insbesondere wenn mehrere Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt sind, ist dringend anzuraten, dass Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Erbfall schon im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung getroffen werden. Es ist sinnvoll, sich dabei von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht beraten zu lassen. Eine rechtssichere und eindeutige Regelung hilft, langwierige Konflikte und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Einzelunternehmen/Einzelkaufmann

Ein Einzelunternehmen fällt in den Nachlass und darf durch die Erben fortgeführt werden, sofern der Erblasser keine anderweitigen Anordnungen getroffen hat. Der Erbe haftet für das Unternehmen, sofern er es nicht innerhalb der ersten drei Monate, nachdem er von dem Erbfall Kenntnis erlangt hat, einstellt.

In der Praxis ergibt sich somit eine dreimonatige Bedenkzeit für die Erben eines Einzelkaufmanns.

Kann man eine BGB-Gesellschaft erben?

Die BGB-Gesellschaft wird mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst (§ 727 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungsklausel enthält. Der Erbe hat den Tod des Erblassers gegenüber den anderen Gesellschaftern unverzüglich mitzuteilen, sofern diese noch nichts davon wissen.

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Offene Handelsgesellschaft (OHG) und das Erbrecht

Im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft wird die OHG durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern der verstorbene Gesellschafter scheidet aus dem Unternehmen aus. Seine Erben gehen trotzdem nicht leer aus: Die Abfindungsansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters fallen in dessen Nachlass. Sollte dieser Fall vermieden werden, müssen Abfindungsansprüche schon im Gesellschaftsvertrag beschränkt oder ausgeschlossen werden.

Porträt der Anwälte für Erbrecht und Vorsorgeregelung in Schwäbisch Gmünd

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Erbrecht

Die Rechte eines Gesellschafters an einer GmbH gehen nach dessen Tod auf seine Erben über, sofern die Satzung nichts anderweitiges bestimmt.

Erbrecht und die Kommanditgesellschaft (KG)

Verstirbt ein Kommanditist, so treten seine Erben an seiner Stelle in die Gesellschaft ein, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung enthält. Beim Tod eines Komplementärs gelten hingegen Regelungen analog zur OHG.

Problemlos im Erbrecht: die Aktiengesellschaft (AG)

Anteile an einer AG sind, wie andere Wertpapiere auch, grundsätzlich frei vererblich. Eine Einschränkung der Erbfolge durch die Satzung ist also, im Gegensatz zur GmbH, nicht möglich.

Regelverschonung

Behält ein Erbe einen Betrieb über eine Zeit von mindestens fünf Jahren und erreicht die Lohnsumme in dieser Zeit 400 Prozent des Ausgangswerts (bei 16 Mitarbeitern oder mehr), wird das begünstigungsunfähige Betriebsvermögen zu 85 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Bei weniger als 16 Mitarbeitern finden geringere Lohnsummen Anwendung.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich auf das gesamte Vermögen des Erblassers fällig, abzüglich der jeweiligen Freibeträge. Die Höhe des jeweiligen Freibetrags richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben.

Er beträgt aktuell (2022) für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro für Enkel 200.000 Euro, für die (Groß-)Eltern 100.000 Euro und für alle übrigen Erben 20.000 Euro.

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Teils des Erbes und der Steuerklasse des Erben. Letztere ist nicht mit der Einkommenssteuerklasse zu verwechseln, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verwandtschaft. Aus beiden Faktoren ergibt sich eine Steuerlast zwischen 7 und 50 Prozent.

Erbschaftssteuer für Unternehmen

Während die oben genannten Freibeträge oft ausreichen, damit die gesamte Erbmasse einer Privatperson steuerfrei an die Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergehen kann, sehen sich Unternehmer im Erbfall oft mit ganz erheblichen Steuerforderungen für das begünstigungsunfähige Betriebsvermögen konfrontiert. Jedoch besteht ein sogenanntes Verschonungssystem, das Firmenerben zwei Behaltensoptionen eröffnet.

Wann welche Behaltensoption am günstigsten ist und welche steuerlichen Belastungen dennoch auf die Erben zukommen, klären diese am besten mit einem erfahrenen Erbrechtler. Dieser wird gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen, um so zur günstigsten Lösung, auch mit Rücksicht auf die künftigen unternehmerischen Pläne des Erben, zu kommen.

Optionsverschonung

Wenn der Betrieb durch den Erben nicht nur fünf, sondern sieben Jahre fortgeführt wird, entfällt die Erbschaftssteuer vollständig, sofern die Lohnsumme in diesem Zeitraum mindestens 700 Prozent beträgt. Auch hier gelten geringere Lohnsummen für kleine Betriebe mit weniger als 16 Mitarbeitern.

Robin Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Kann der Erblasser einem Erbberechtigten den Pflichtteil verwehren?

Die Verwehrung des Pflichtteils ist grundsätzlich möglich, jedoch nur innerhalb eng gesteckter rechtlicher Grenzen und stellt einen absoluten Ausnahmefall dar. Der § 2333 BGB erkennt nur folgende Gründe an:

  • Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt.
  • Der Erbberechtigte hat sich eines Verbrechens oder schweren Vergehens gegen den Erblasser oder einer dem Erblasser nahestehenden Person schuldig gemacht oder trachtet einer dieser Personen gar nach dem Leben.
  • Der Erbberechtigte wurde zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mehr als einem Jahr verurteilt und die Teilhabe des Verurteilten am Erbe ist dem Erblasser nicht zuzumuten.

Soll einem Erbberechtigten der Pflichtteil entzogen werden, muss das maßgebliche Fehlverhalten im Testament eindeutig geschildert werden, um das schwere Vergehen nachzuweisen. In solchen Fällen empfiehlt sich dringend die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt.

Was kann ich tun, wenn ich Schulden geerbt habe?

Wer Schulden – ein sogenanntes Passivvermögen – geerbt hat, hat zwei Möglichkeiten. Grundsätzlich können Erben jedes Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen. Wer das jedoch nicht möchte, zum Beispiel weil er sich als enger Angehöriger um das Andenken des Erblassers sorgt, kann die Haftung für die geerbten Schulden auf die Erbmasse beschränken. Somit ist das Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.