Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung
Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung
Rechtsanwalt Robin Schmid, Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig, Rechtsanwältin Yasmin Welz
Mit drei Fachanwälten für Familienrecht ist die Anwaltskanzlei Schmid in Schwäbisch Gmünd Ihr hoch spezialisierter Ansprechpartner für das Familienrecht in der Region.
Egal ob es um eine Trennung, um Unterhaltszahlungen der Eltern für Ihre Kinder, das Umgangsrecht, Sorgerecht oder um den Zugewinnausgleich bzw. die Vermögensauseinandersetzung geht – familienrechtliche Auseinandersetzungen können zur Belastungsprobe für alle Beteiligten werden. Dabei einen klaren Kopf zu bewahren, ist nicht leicht.
Die fachliche Unterstützung durch unsere Schwäbisch Gmünder Familienanwälte ermöglicht es Ihnen, auch in einer schweren Zeit die für Sie und Ihre Zukunft richtigen Entscheidungen zu treffen und diese durchzusetzen.
Die Fachanwälte der Anwaltskanzlei Schmid beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen aus dem familienrechtlichen Bereich haben, insbesondere für den Fall, dass Sie sich trennen oder scheiden lassen wollen und auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt sind.
Aber Familienrecht bedeutet noch viel mehr: auch im Unterhaltsrecht, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutzverfahren stehen Ihnen die spezialisierte Anwälte mit anwaltlichem Rat und Tat zur Seite.
Auch wenn das einzelne Mandat von Ihrem persönlichen Rechtsanwalt bearbeitet wird, führe die Anwälte bei ihren regelmäßigen Teambesprechungen ihr Wissen und Kompetenz als Fachanwälte für Familienrecht zusammen und sind als Team für Sie da.
Unsere Stärken im Familienrecht
3 Fachanwälte für Familienrecht
Anwaltsteam
Sofortige Terminvergabe
optimale Vertretung
Familienrechtskanzlei
über 15 Jahre Erfahrung
Online-Beratung zu allen Bereichen des Familienrechts
Sie können oder möchten nicht persönlich in unsere Kanzlei nach Schwäbisch Gmünd kommen? Das ist auch kein Problem. Auf Ihren Wunsch kann die Beratung auch online erfolgen. Dank unseres verschlüsselten Videokonferenz-Tools sind Ihre Daten dabei so sicher wie in einer realen Besprechung. Ihre Unterlagen können Sie uns bequem über unsere sicher und DSGVO-konforme WebAkte übermitteln.
Stark an Ihrer Seite: Fachanwälte für Familienrecht
Aus langjähriger beruflicher Erfahrung als Familienanwälte wissen wir, dass gerade in schwierigen familiären Phasen kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar ist.
Aufgrund der extrem emotionalen Situation auf der einen Seite und der Komplexität des Familienrechts auf der anderen Seite, ist es für Sie wichtig, einen fachkundigen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, der Sie versteht und von Anfang an richtig berät und vertritt. Vertrauen sie aus diesem Grund auf unsere erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht. Neben wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen sind uns eine hohe Sensibilität und Empathie für unsere Mandanten besonders wichtig.
Unser Ziel: Tragfähige Lösungen für die Zukunft zu erreichen, zum Wohle unserer Mandanten und der Kinder.
Dieses Ziel verfolgen wir mit unserer bewährten Strategie. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht gehen wir zunächst den Weg der strategischen Aufbereitung und Deeskalation. Dabei denken wir immer einen Schritt weiter und versuchen auch alternative Lösungswege in Betracht zu ziehen.
Wenn es aber unumgänglich wird, kämpfen wir mit Nachdruck und absolut parteiisch vor Gericht für Ihre Interessen und setzten uns mit unserer ganzen Kompetenz für Sie ein.
Als Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd helfen wir Ihnen gerne individuell, zeitnah und persönlich.
Denn in dieser psychisch sehr belastenden Situation klären wir für Sie brennende Fragen umgehend und verlässlich, wie z.B.:
- Wie läuft die Trennung ab?
- Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
- Bei wem wohnen die Kinder?
- Wie gestaltet sich der Umgang mit den Kindern? Wer hat das Sorgerecht?
- Wer erhält von wem wieviel Unterhalt?
- Wie erfolgt die Auseinandersetzung des Vermögens?
- Wie läuft der Versorgungsausgleich ab?
- Wie ist der Haushalt aufzuteilen? Was passiert mit den Haustieren?
Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf den Rechtsgebieten des Familienrechts sowie unseren ständigen Fortbildungen auf diesem Gebiet gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Beratung und Vertretung.
Auch gegen faule Tricks der Gegenseite haben wir unsere bewährten Mittel:
Fachkompetenz, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick.
Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick
- Präventiv: Erstellung und Überprüfung von Eheverträgenund Scheidungsfolgenvereinbarungen
(auch nach der Trennung) - Begleitung / Vertretung vor und während der Trennung
- Soforthilfe bei Stalking / Gewaltschutz
- Ehescheidung – Vertretung im Scheidungsverfahren
(Stellen und Erwidern auf Scheidungsanträge; er herrscht sog. Anwaltszwang im Gerichtsverfahren) - Berechnung, Überprüfung, Anforderung sowie Abänderung von
- Vertretung beim Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
und alles weitere rund um die Scheidung und im Familienrecht.
Wir setzen uns in jedem Fall engagiert für Sie und Ihre Rechte ein.
Wenn unsere Mandanten uns brauchen, sind wir für Sie da. Wir vergeben Termine schnell und zu allen möglichen Zeiten; gegebenenfalls auch abends.
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Warum Sie auch bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen sollten
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss ein zugelassener Anwalt hinzugezogen werden, der den Scheidungsantrag bei Gericht für Sie einreicht. Dieser muss von dem Ehepartner beauftragt werden, der den Antrag einreicht. Der Antrag kann grundsätzlich von jedem zugelassenen Anwalt eingereicht werden. Es ist dennoch sinnvoll sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheidet das Gericht nur über die Scheidung an sich und den Versorgungsausgleich. Alle anderen familienrechtlichen Fragen wie Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht bleiben offen. Das ist rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung, da diese Punkte bei einer Scheidung nicht zwingend geregelt werden müssen. Das Gericht befasst sich mit diesen sogenannten Folgesachen nur auf Antrag durch eine Partei.
Es liegt aber auf der Hand, dass darin viel Potential für künftige Streitigkeiten steckt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dem am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorgebeugt wird. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd sind wir fachlich dazu befähigt uns um die Klärung aller offenen Punkte zu kümmern Klarheit für die Zukunft zu schaffen.


Robin Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht
Kann eine Ehescheidung auch ohne Trennungsjahr erfolgen?
Eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres („Härtefallscheidung“) ist prinzipiell möglich, jedoch setzt das Zivilrecht (§ 1565 II BGB) hierfür enge Grenzen. So muss die Fortsetzung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft eine „unzumutbare Härte“ für einen den Partner darstellen, wobei die Gründe dafür beim anderen Partner liegen müssen. Es gibt hierzu also keine eindeutigen Vorgaben.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Familiengerichte höchst unterschiedlich darüber befinden, was eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner darstellt. Die Härtefallscheidung stellt jedoch die große Ausnahme dar und kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen ausgesprochen werden. Beispiele hierfür sind:
- Schwangerschaft: Will der Ehemann geschieden werden, weil die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist, damit er nicht als gesetzlicher Vater des Kindes gilt, kann dies eine Härtefallscheidung rechtfertigen. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die Rechtslage zur Vaterschaftsanfechtung nach § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird. Diese Auffassung ist aber streitig. Das OLG Stuttgart sieht in der ehebrecherischen Schwangerschaft gerade keinen Härtegrund, es sei denn, beide Ehegatten bejahen das Vorliegen des Härtegrundes.
- Alkoholmissbrauch/Alkoholismus: Gravierende Übergriffe und Drohungen eines alkoholbedingt gewalttätigen Ehemannes können eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen.
- Es liegt eine besondere Härte vor, wenn der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess entgegen einem Kontaktverbot weiter in bedrohlicher Weise den Kontakt zur Antragstellerin sucht.
Der Ehebruch an sich stellt keinen Härtefall dar, selbst wenn er wenige Tage nach der Eheschließung erfolgt. Es müssen weitere Gründe bzw. besondere Begleitumstände hinzutreten.
Auch eine körperliche Misshandlung ist keine unzumutbare Härte i. S. d. § 1565 Abs. 2 BGB, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall im Affekt handelt, anders bei jahrelangen Demütigungen und Tätlichkeiten.
Ob und wann ein Antrag auf eine „Härtefallscheidung“ Aussicht auf Erfolg hat, sollte in einer ausführlichen Rechtsberatung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt abgewogen werden. Als etablierte Kanzlei in Schwäbisch Gmünd kennen wir die Entscheidungen des hiesigen Familiengerichts in der Vergangenheit und können Sie als Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Familienrecht kompetent beraten.
Wer muss nach der Scheidung Unterhalt zahlen?
Das Familienrecht ist im Falle einer Scheidung eindeutig: Nach der Scheidung muss jeder der ehemaligen Ehegatten für sich selbst sorgen; Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB.
Nach der Ehescheidung können Unterhaltsansprüche (nachehelicher Unterhalt) nur nach den §§ 1570 ff BGB geltend gemacht werden. Danach kann ein geschiedener Ehegatte beispielsweise „Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes“ verlangen, „Aufstockungsunterhalt“ (dieser orientiert sich an der Dauer der Ehe und dauert regelmäßig 1/3 hiervon), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit/Gebrechens.
Der während der laufenden Scheidung bestehende Anspruch auf Trennungsunterhalt begründet keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Anders sieht es beim Kindesunterhalt aus. Die Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltspflicht bis diese in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Unterhaltsansprüche können entweder durch Naturalunterhalt (Betreuung, pflege Verköstigung etc.) erfüllt werden oder durch Barunterhalt. Letzteres trifft nach einer Scheidung regelmäßig auf das Elternteil zu, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Der Unterhalt berechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Doch selbst wenn die Unterhaltsansprüche vom Familiengericht festgelegt werden, gibt es noch genug Konfliktpotential. Häufig entzündet sich der Streit an der Frage, welche Bedürfnisse des Kindes als Sonderbedarf gelten oder wann eine Erstausbildung als abgeschlossen betrachtet werden kann.
Kostenlose Infobroschüren

Infoflyer Scheidung Anwaltskanzlei Schmid.pdf
[1,7 MiB]

FAQ Ehescheidung Infoblatt.pdf
[1,1 MiB]

Hinweisblatt - Was Sie nach der Scheidung wissen sollten.pdf
[62,5 KiB]
Weitere Fachartikel
zum Familienrecht kostenlos unter www.anwalt.de/anwaltskanzleischmid/rechtstipps.php
Weiterführende kostenlose Informationen mit “Scheidungsratgeber” finden Sie auch auf unseren Partnerportalen:
https://www.lebenspartnerschaft.de
Dort sind wir exklusiver Partneranwalt: https://www.elitexperts.de/rechtsanwalt/schwaebisch-gmuend/schmid/