Anwalt für Scheidungsrecht

In unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd vertreten drei Fachanwälte für Familienrecht seit 15 Jahren Mandaten in Scheidungsverfahren. Robin Schmid, Yasmin Welz und Dr. Martin Ludwig verfügen über die Erfahrung aus mehreren hundert erfolgreichen Fällen. Dieses Team von Fachanwälten vertritt unsere Mandanten nicht nur mit aller juristischer Kompetenz, sondern auch mit menschlichem Einfühlungsvermögen. Wir wissen, dass Ihre Trennung für Sie ein belastendes Anliegen sein kann, und entlasten Sie so weit wie möglich in allen juristischen Belangen.

Unsere Strategie als Anwälte für Scheidungsrecht

Unsere Strategie als Anwälte für Scheidungsrecht besteht dabei, sofern möglich und gewünscht, immer in Deeskalation. Auf diese Weise können wir die emotionale Belastung für unsere Mandanten reduzieren und kommen erfahrungsgemäß am schnellsten und kostengünstigsten ans Ziel. Sollte sich dieser Weg als nicht gangbar erweisen oder Ihren Wünschen entgegenstehen, setzen wir Ihre Rechte selbstverständlich auch gerichtlich mit allem Nachdruck durch.

Unsere Stärken im Scheidungsrecht

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Fachanwalt für Scheidungsrecht

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optimale Strategie

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jahrzehntelange Erfahrung

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Anwaltsteam

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Optimaler Mandantenschutz

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kurzfristige Termine

Online-Scheidung in Schwäbisch Gmünd und deutschlandweit

Mit unserer Online-Scheidung erhalten Sie kostenfrei und unter dem Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht eine unverbindliche Ersteinschätzung zu einem evtl. Scheidungsverfahren. Einer unserer Anwälte für Scheidungsrecht prüft Ihren Fall und gibt Ihnen zeitnah Rückmeldung, inkl. einer Kosten- und Gebührenaufstellung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt in diesem Fall Mindestgebühren vor, welche jeder Anwalt in Deutschland zumindest in Rechnung stellen muss; eine abweichende Vereinbarung hiervon wäre sogar unzulässig.

Bei einer Online-Scheidung berechnen wir nur diese gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Scheidung Ihrer Ehe für Sie so günstig wie möglich bleibt. Auch Ihre Anwesenheit in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich, wodurch wir Sie deutschlandweit vertreten können.

Füllen Sie einfach unseren unverbindlichen Online-Scheidungsantrag aus und wir melden uns mit allen relevanten Unterlagen bei Ihnen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie sich wirklich scheiden lassen wollen.

Ablauf einer Scheidung

Wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird (vgl. § 1565 BGB). Das Scheitern wird auf Antrag vom Familiengericht festgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehepartner entweder seit einem Jahr getrennt leben und beide mit der Scheidung einverstanden sind oder ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und darlegt, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist; auch bereits nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe gegen den entgegenstehenden Willen des anderen Ehegatten in diesem Fall geschieden werden; es muss nicht zwingend 3 Jahre gewartet werden.

Spätestens aber nach dem Ablauf von 3 Jahren gibt es eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und sie muss geschieden werden (vgl. § 1566 BGB).

Wann sollte ein Scheidungsanwalt aufgesucht werden?

Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (teilweise 2-3 Monate zuvor) kann beim Familiengericht der Scheidungsantrag eingereicht werden. Dazu ist nur ein zugelassener Anwalt berechtigt, der spätestens zu diesem Zeitpunkt aufgesucht werden sollte. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird das Familiengericht tätig und stellt dem Antragsgegner (also dem Ehepartner) den Scheidungsantrag zu.

Wenn die Ehe mehr als drei Jahre bestanden hat, erfolgt automatisch der Versorgungsausgleich durch das Gericht (bei kürzeren Ehen nur auf Antrag).

Auf Antrag entscheidet das Gericht auch über alle anderen Ansprüche (Unterhalt, Sorgerecht usw.) Abschließend wird bei einem Scheidungstermin der Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht verkündet. Hierzu müssen beide Ehegatten anwesend sein.

Geht es mit einer Härtefallscheidung schneller?

Bei einer Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Diese vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausnahme vom Regelfall greift aber nur dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen und die Hürden für eine Härtefallscheidung sind mitunter hoch.

Jede Härtefallscheidung ist eine Einzelfallentscheidung des Gerichts, bei der geprüft wird, ob das Verhalten des Ehepartners gravierende negative Auswirkungen auf den Antragssteller hat. Als mögliche Gründe gelten z. B. wiederholte Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen durch den Partner, insbesondere im Beisein der Kinder, langjähriger Drogen- oder Alkoholmissbrauch, sexuelle Perversionen, die Vergewaltigung des Ehepartners oder andere schwere Straftaten gegen Dritte. Hier ist eine gute Vorbereitung des Antrags durch einen Anwalt also unerlässlich, wenn das Verfahren merklich schneller als eine reguläre Scheidung ablaufen soll.

Einvernehmliche Scheidung: Brauche ich einen Anwalt für Scheidungsrecht?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, § 114 FamFG. Für die Seite, die den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt, besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Rechtlich gesehen wird der Scheidungsantrag nicht von einem Ehepartner, sondern von dessen Scheidungsanwalt eingereicht. Lediglich der andere Ehegatte kann auf rechtlichen Beistand verzichten, sofern er der Scheidung nur zustimmen möchte.

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Können wir einen gemeinsamen Anwalt nehmen?

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass sich beide Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt für die Ehescheidung nehmen können. Dies ist nicht möglich.

Ein Anwalt ist Interessenvertreter und nur seinem Mandanten, dem Auftraggeber, verpflichtet. Der Anwalt kann und darf (von Gesetzes wegen) nicht beide Parteien in einem Rechtsstreit vertreten; dies wäre eine Interessenkollision für den Anwalt.

Auch einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren kann und darf ein Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten vertreten; diese sind, auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung, formal Antragsteller und Antragsgegner.

Scheidung „mit nur einem Anwalt“

Abzugrenzen ist dies von einer Scheidung „mit nur einem Anwalt“.

In diesem Fall ist es so, dass sich der Antragsteller/die Antragstellerin, welche die Scheidung einreicht, anwaltlich vertreten lässt (die Vertretung durch einen Anwalt zur Scheidungseinreichung ist gesetzlich vorgeschrieben) und der andere Ehepartner (der Antragsgegner/die Antragsgegnerin) der Scheidung zustimmt und dafür keinen eigenen Anwalt beauftragt. Denn für die bloße Zustimmungserklärung zur Scheidung benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt.

Allerdings hat dieser Ehegatte dann keinerlei Verfahrensrechte, denn diese können nur durch einen Anwalt wahrgenommen werden. Der andere Ehegatte kann also lediglich der Scheidung zustimmen. Nur der Ehegatte, welcher den Scheidungsantrag stellt, werden diesem Fall anwaltlich vertreten. Dies ist aber dann kein gemeinsamer Anwalt.

Ein Scheidungsanwalt vertritt Ihre Interessen

Wichtig dabei ist zu beachten, dass alle Anträge in einem Scheidungsverfahren nur durch zugelassene Anwälte gestellt werden dürfen. Das wird speziell dann zu einem schweren Nachteil für den Ehepartner ohne Anwalt, wenn es während der laufenden Scheidung doch noch zum Streit zwischen den Ehepartnern kommt. Der gemeinsame Scheidungsanwalt ist im juristischen Sinne nur seinem Mandanten verpflichtet, nicht dem anderen Ehegatten.

Auch darf das Familiengericht keine Hinweise geben, wenn ein Ehepartner durch die von der Gegenseite vorgeschlagenen Regelungen (z. B. zur Aufteilung des Vermögens) benachteiligt werden würde. Auf einen eigenen Scheidungsanwalt zu verzichten, ist also in der Regel nicht sinnvoll und kann am Ende sehr viel teurer werden als die Kosten für den Rechtsbeistand. Ferner kann der Verzicht auf einen Anwalt die Scheidung sogar in die Länge ziehen, da nur dieser für seinen Mandanten den Verzicht auf Rechtsmittel erklären kann. Ohne diese Erklärung wird die Scheidung aber erst vier Wochen nach Verkündung des Beschlusses rechtskräftig (und nicht sofort).

Fachanwälte für Arbeitsrecht besprechen sich in Schwäbisch Gmünd

Eine Scheidung ohne Anwalt ist riskant

Besser ist es, beide Ehepartner wenden sich jeweils an einen Rechtsanwalt für Familienrecht, der ihre Interessen nachdrücklich vertritt. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss nicht automatisch bedeuten, dass die Scheidung streitig ist. Sie dient vielmehr dazu, dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung angemessene Regelungen zu wichtigen Themen wie dem Versorgungsausgleich, Unterhalt, Güterrecht oder Kindschaftssachen gefunden werden kann. Die mitunter sehr komplexe Klärung dieser und anderer Sachverhalte wird dem Mandanten durch einen qualifizierten Anwalt abgenommen. Das gibt nicht nur die Sicherheit, dass diese wichtige Entscheidungen nicht zum eigenen Nachteil ausfallen, sondern entlastet auch in einer emotional belastenden Zeit.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Kosten für den Anwalt und den Gerichtskosten zusammen. Sowohl das Honorar des Rechtsanwalts für Scheidungsrecht als auch die Gerichtskosten werden dabei nach den offiziellen Gebührenordnungen anhand des Verfahrenswertes berechnet. Dieser Verfahrenswert errechnet sich aus dem zusammengerechneten dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten bei Antragstellung; in Abzug gebracht werden gegebenenfalls Freibeträge für Kinder. Aber auch das Vermögen wird bei der Verfahrenswertberechnung prozentual berücksichtigt.

Fehlt bei einer streitigen Scheidung die notwendige Einvernehmlichkeit zwischen den Ehegatten bei der Scheidung, hat dies i. d. R. höhere Kosten zur Folge.

Robin Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.

Kosten sparen mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine gütliche Einigung über die Folgen der Scheidung, also etwa über die Regelung des Zugewinns, die Aufteilung des Vermögens, Immobilienauseinandersetzung, Unterhaltsansprüche, den Versorgungsausgleich, das Umgangsrecht mit den Kindern usw. Diese Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Ansprüche für die Zeit nach der Ehescheidung.

Sie darf nicht mit einer Trennungsfolgenvereinbarung verwechselt werden, die die Ansprüche der Ehegatten während des Trennungsjahres regelt.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, eine einvernehmliche Scheidung schneller und günstiger abzuwickeln. Sie kann geschlossen werden, sobald die Trennung feststeht, aber auch noch nach der Scheidung selbst. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es jedoch sinnvoll, sie möglichst bald abzuschließen, da die in der Vereinbarung bestimmten Folgen der Scheidung nicht mehr vom Familiengericht festgelegt werden müssen. Diese außergerichtliche Einigung spart somit Zeit und Kosten.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte immer zusammen mit einem Anwalt für Familienrecht angefertigt und anschließend notariell beglaubigt werden. Wer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam aufsetzen lässt, kann dadurch Kosten sparen.

Familienrecht: Was bringt der Ehevertrag bei einer Scheidung?

Eine weitere Möglichkeit, eine Scheidung unkomplizierter zu gestalten, kann ein Ehevertrag sein. Dieser kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit abgeschlossen werden. Er sollte von einem Anwalt für Scheidungsrecht aufgesetzt werden, da Notare die rechtliche Beratung und Belehrung nicht vornehmen dürfen. Zwingend notwendig ist aber die Beglaubigung durch einen Notar.

Alle Punkte, die in dem Ehevertrag geregelt werden, müssen bei einer Scheidung nicht mehr geregelt werden. In einem Ehevertrag wird z. B. festgelegt, wenn vom Regelfall der Zugewinngemeinschaft abgewichen oder auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden soll.

Frage an den Anwalt für Scheidungsrecht: Wie lange dauert eine Scheidung?

Wie lange eine Scheidung dauert, hängt von mehreren Faktoren ab. Sofern das Trennungsjahr abgelaufen ist und alle notwendigen Unterlagen beigebracht wurden, kann eine einvernehmliche Scheidung in wenigen Wochen durchgeführt werden – vorausgesetzt, das Familiengericht ist nicht übermäßig ausgelastet. Aus unserer praktischen Erfahrung als Scheidungsanwälte können wir sagen, dass vor allem die fehlende Einigung über den Versorgungsausgleich für signifikante Verzögerungen verantwortlich ist. Darum wird ein guter Anwalt für Scheidungsrecht hier immer eine außergerichtliche Einigung anstreben.