Ehescheidung – Scheidungsanwalt in Schwäbisch Gmünd und bundesweit

Spezialist für Ehescheidungen

Eine Scheidung ist keine einfache Sache und für alle Beteiligten sehr belastend, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Umso wichtiger ist eine kompetente und umfassende Betreuung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt. Meine Kanzlei in Schwäbisch Gmünd steht Ihnen mit drei Fachanwälten für Familienrecht zur Seite. Wir vertreten Ihre Sache kompetent und professionell, verlieren dabei aber nie das Menschliche aus den Augen.

Infos vom Scheidungsanwalt in Schwäbisch Gmünd: Voraussetzungen und Ablauf der Ehescheidung

Erst wenn Sie ein Jahr lang getrennt von Ihrem Partner gelebt haben, dann können Sie kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (ca. zwei bis drei Monate zuvor) den Antrag auf Ehescheidung bei dem zuständigen Amtsgericht über einen Anwalt einreichen.

Daher sollten Sie spätestens ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einen Termin mit meiner Kanzlei vereinbaren, damit die Scheidung ggf. rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann.

Außer es handelt sich um eine Härtefallscheidung nach § 1565 II BGB, dann können Sie den Scheidungsantrag sofort einreichen.

Zur Vorbereitung der Scheidung und Besprechung können Sie mir Ihre Daten gerne vorab über unser sicheres Online-Formular zusenden, damit diese nicht zu Beginn der Besprechung erfasst werden müssen und wir uns von Anfang an voll Ihre Angelegenheit und Ihr Anliegen konzentrieren können. Selbstverständlich ist das Zusenden dieses Formulars ist für Sie unverbindlich und es fallen damit noch keine Kosten an. Es dient lediglich der Vorbereitung Ihres Mandats. Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie von meiner Kanzlei eine Antwort um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch gleich folgende Unterlagen mit:

  • Heiratsurkunde
  • Abstammungsurkunde (auch von den Kindern)
  • Ehevertrag (falls es einen gibt)

Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (für die Unterhaltsberechnung) oder sonstiger Einkommensnachweis oder ALG I oder II Bescheid

Brauche ich unbedingt einen Scheidungsanwalt?

Da sogenannter Anwaltszwang herrscht, muss der Antrag auf Ehescheidung von einem Anwalt gestellt werden.

Dieser Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Standestatsachen (Angaben zu den Parteien und der standesamtlichen Hochzeit), falls Kinder vorhanden sind die Angaben zu den aktuellen Regelungen (Sorgerecht, Unterhalt usw.), Verbleib des Hausrates und der Ehewohnung, Angaben zur Ehescheidung (kurze Begründung – ohne Schuldfrage, denn diese wurde abgeschafft) und Angaben darüber, ob der Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll.

Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach § 122 FamFG. Demnach in erster Linie das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann ist da Gericht zuständig, in wessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Nur mit Rechtsanwalt: Scheidungsantrag einreichen in Schwäbisch Gmünd

Nach Überprüfung der Scheidungsvoraussetzungen und Aufklärung über die anfallenden Gebühren – oder ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht – werden wir den Antrag auf Scheidung nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen bei dem zuständigen Gericht einreichen. Dieser Antrag kann nur eingereicht werden, wenn er die Unterschrift eines zugelassenen Rechtsanwalts trägt.

Nach Antragseinreichung wird dieser dem anderen Ehegatten zur Stellungnahme übersandt. Dieser kann dann entweder Einwendungen gegen den Scheidungsantrag vorbringen (möchte nicht geschieden werden, Trennungsjahr nicht abgelaufen usw.) oder diesem zustimmen. Im ersten Fall spricht man von einer streitigen Scheidung, im letzteren von einer einvernehmlichen Scheidung.

Die Zustellung des Scheidungsantrags bei dem anderen Ehegatten ist gleichzeitig der Stichtag für das Endvermögen für den Zugewinnausgleich.

Auch die Zeit für die Berechnung des Versorgungsausgleichs steht damit fest, denn nach § 3 Abs. 1 VersAusglG gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Einholung der Auskünfte von den Rentenkassen

Der Versorgungsausgleich ist (außer bei kurze Ehedauer, s.u.) stets von Amtswegen durchzuführen. Dazu werden die Formulare zur Erfassung der sog. Rentenanwartschaften zugesandt und sodann die entsprechenden Auskünfte eingeholt. Sobald diese vorliegen, wir dann der Gerichtstermin zur Ehescheidung bestimmt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann notariell oder durch Anwaltsvergleich vor Gericht ausgeschlossen werden.

Bei kurzer Ehedauer (bis zu 3 Jahren) wird der Versorgungsausgleich nur dann durchgeführt, wenn dies einer der Ehegatten beantragt.

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Der Scheidungstermin

Zu dem von dem von dem zuständigen Amtsgericht bestimmten Termin zur Ehescheidung (Gerichtstermin) müssen der Antragsteller und die Antragsgegnerin persönlich erscheinen. Sollte jedoch der Gerichtsort für einen der Parteien unverhältnismäßig weit entfernt sein, so besteht auch die Möglichkeit, dass diese vor dem bei seinem Wohnort gelegenen Amtsgericht angehört wird (und der andere Partner bei dem anderen Amtsgericht). Die Parteien müssen aber in jedem Fall von dem (einem) Gericht zur Ehescheidung angehört werden.

Manche Gerichte bieten zwischenzeitlich auch einen virtuellen Scheidungstermin per Videokonferenz an. In diesem Fall sind alle Verfahrensbeteiligte gleichzeitig in einem Online-Meeting via Videokonferenz (Bild- und Tonübertragung zwingend erforderlich) miteinander verbunden. Die Verhandlung läuft aber im Übrigen ab wie einen Präsenz-Scheidung vor Ort bei Gericht. Der einzige Unterchied ist, dass die Beteiligten über die Videokonferenz miteinander verbunden sind. Wir haben als eine der ersten Kanzleien solche Online-Scheidungen schon durchgeführt und erste Erfahrungswerte sammeln können. Diese Form der Online-Scheidung ist vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen eine gute Sache und erspart das Beteiligten das persönliche Erschienen vor Gericht. Bei streitigen Scheidungen wird eine Online-Scheidung aber wohl keinen Gerichtstermin vor Ort ersetzten können, da die Online-Konferenz bei Streitgesprächen schnell unübersichtlich und durcheinander wird.

Der Gerichtstermin ist nicht öffentlich (§ 170 GVG i.V.m. § 111 FamFG); das bedeutet, dass Zuschauer nicht zugelassen sind. Dieser Termin ist jedoch keine große Sache, da das Gericht Sie lediglich dazu fragen muss, wann Sie sich getrennt haben, ob Sie das Trennungsjahr eingehalten haben, ob Sie sich eine Fortsetzung der Ehe vorstellen können oder eben, wie beantragt, geschieden werden möchten.

Das Gericht wird dann im Normalfall das Scheitern der Ehe feststellen und die Scheidung aussprechen. Gleichzeitig wird noch der Versorgungsausgleich durchgeführt und im Scheidungsbeschluss festgehalten, welche Anwartschaften auszugleichen sind. Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung normalerweise 10 – 15 Minuten.

Scheidungsantrag einreichen – Erfolgreich geschieden dank Scheidungsanwalt aus Schwäbisch Gmünd

Nach dem Ausspruch der Ehescheidung im Gerichtstermin sind Sie jedoch zunächst noch nicht rechtskräftig voneinander geschieden. Es muss zunächst die Rechtsmittelfrist von einem Monat, beginnend ab Zustellung der schriftlichen Scheidungsbeschlusses, abgewartet werden. Beide Parteien haben das Recht, gegen den ergangenen Scheidungsbeschluss Rechtsmittel einzulegen. Sollte binnen dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt werden, dann erhalten Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Falls einer der Partner bei dem anderen in der Krankenversicherung mitversichert ist (Familienversicherung), so muss oft die Rechtsmittelfrist deswegen abgewartet werden, da der eine Partner sich selbst versichern muss und dies in diesem Zeitraum erledigt werden muss. Es kann jedoch bei Gericht auch ein so genannter Rechtsmittelverzicht erklärt werden, dann sind Sie sofort in dem Gerichtstermin rechtskräftig und unwiderruflich voneinander geschieden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind, denn nur ein Rechtsanwalt kann einen solchen Rechtsmittelverzicht für Sie erklären. Hier ist es wichtig, den passenden Scheidungsanwalt an seiner Seite zu wissen

Sollten aber beide Partien anwaltlich vertreten sein, so können diese und ihre Anwälte einen Rechtsmittelverzicht im Hinblick auf den Ausspruch der Ehescheidung erklären, so dass die Scheidung dann noch an diesem Tage rechtskräftig hinsichtlich des Scheidungsausspruches wird. In Bezug auf den Versorgungsausgleich bleibt es aber bei der einmonatigen Rechtsmittelfrist, da am Versorgungsausgleich auch die Rentenkassen beteiligt sind, welche eine eigenes Recht ahben, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen. Dies ist v.a. dann der Fall, wenn das Gericht eine Rentenanwartschaft nicht richtig ausgleicht oder Fehler im „Rubru“, also bei der Bezeichnung der Beteiligten und / oder der Rentenansprüche passieren, was leider manchmal vorkommt. Aber die Scheidung an sich wer mit dem Rechtsmittelverzicht sofort rechtskräftig.

Nicht immer ist dies aber zu empfehlen, vor allem dann, wenn Trennungsunterhalt geschuldet wird, aber kein nachehelicher Unterhalt. Denn der Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung.

Nach Rechtskraft der Ehescheidung kann der Partner, welcher den Nachnamen des anderen angenommen hat, wieder seinen Geburtsnamen annehmen oder den Namen, den er vor der Eheschließung hatte, aber auch einen Doppelnamen führen (§ 1355 V BGB).

Anwälte in Schwäbisch Gmünd beschäftigen sich mit Familienrecht und Scheidung

Meine Strategie als Scheidungsanwalt in Schwäbisch Gmünd

Als Fachanwalt für Familienrecht mit eigener Anwaltskanzlei in Schwäbisch Gmünd blicke ich auf über 15 Jahre Erfahrung zurück (Anmerkung: Fachanwalt für FamR bin ich erst seit 2014 – das könnte so formuliert den Eindruck erwecken, dass ich das schon seit 15 Jahren bin – daher bitte umformulieren – DANKE) Im Laufe dieser Zeit habe ich eine erfolgreiche Strategie zur Durchsetzung rechtlicher Interessen etabliert.

Ich bespreche zunächst Ihre aktuelle Situation und Ihre Vorstellungen für die Zukunft im Rahmen einer juristischen Beratung. Dabei verfolge ich soweit möglich immer den Weg der Deeskalation, denn eine einvernehmliche Scheidung spart meinen Mandanten Zeit und Geld. Sollte eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich sein, setzte ich mich vor Gericht nachdrücklich und mit aller Konsequenz für Ihre Belange ein – egal ob es dabei um den Zugewinnausgleich, das Unterhaltsrecht oder einen anderen Aspekt ihrer Scheidung geht.

Meine Kollegen Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig und Rechtsanwältin Yasmin Welz, LL. M. weisen ebenfalls die Spezialisierung als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht auf und sind ebenfalls langjährig auf diesem Rechtsgebiet tätig. Herr Dr. Ludwig ist gleichzeitig unser Experte fürs Erbrecht, wodurch eine bestmögliche Rechtsberatung auch für erbrechtliche Belange gewährleistet ist, sollten diese im Verlauf der Scheidung aufkommen.

Schnelle Hilfe durch Scheidungsanwalt aus Schwäbisch Gmünd dank Webakte und Rechtsberatung per Videokonferenz

In unserer modernen und zeitgemäß digitalisierten Kanzlei für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd sind wir in der Lage, Ihre Rechtsberatung auch online per Videokonferenz durchzuführen. So können Sie ganz bequem von zu Hause aus mit uns sprechen. Wenn Sie uns Ihre Unterlagen vorher über unsere sichere und datenschutzkonforme WebAkte zukommen lassen, können wir Ihr Anliegen sogar noch schneller bearbeiten.

Sie wünschen lieber eine persönliche Rechtsberatung vom Scheidungsanwalt in unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd? Kein Problem, schnelle Terminvergabe ist bei uns eine Selbstverständlichkeit. Vereinbaren Sie am besten gleich hier einen Rückruf!

Robin Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen an einen Scheidungsanwalt in Schwäbisch Gmünd (FAQ)

Benötige ich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Scheidungsanwalt?

Ja, denn ein Antrag auf Ehescheidung kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt oder nicht.

Wird der Versorgungsausgleich immer durch das Familiengericht ausgeführt?

Nein, beide Parteien können auch eine Versorgungsausgleichsvereinbarungen schließen. In dieser legen sie selbst fest, welche Anrechte übertrage oder begründet werden. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass die Ehegatten einen Versorgungsausgleich ausschließen.

 Familiengerichte sind grundsätzlich an diese Vereinbarungen gebunden, haben jedoch das Recht sie einer inhaltlichen Kontrolle zu unterziehen. Vereinbarungen die einen Ehegatten unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Anrechte können außerdem nur insoweit übertragen werden, wie die maßgebliche Versorgungsregel dies zulässt und wenn der beteiligte Versorgungsträger seine Zustimmung erteilt.

Trennungsfolgenvereinbarung vs. Scheidungsfolgenvereinbarung – Was ist der Unterschied?

In einer Trennungsfolgenvereinbarung regeln die Ehegatten die unmittelbaren Folgen der Trennung, wie beispielsweise die Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden eher die Folgen der Beendigung der Ehe geregelt, wie zum Beispiel Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt

Eine Trennungsfolgenvereinbarung ist also nicht mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung gleichzusetzen, jedoch kann eine gut formulierte Trennungsfolgenvereinbarung auch als Scheidungsfolgenvereinbarung fungieren.