Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn man die gesetzlichen Folgen der Eheschließung ausschließen oder verändern möchte. Besonders wenn auf einer Seite oder beiden Seiten Vermögen vorhanden ist, einer Selbständig ist oder Inhaber einer GmbH ist oder es absehbar ist, dass während der Ehe Vermögen angehäuft werden kann, so ist es ratsam, sich zumindest über die Möglichkeiten eines Ehevertrags, und wenn beide Ehegatten dies wollen, auch einen solchen abzuschließen.
Aber auch dann, wenn man an den gesetzlichen Regelungen eigentlich nichts ändern möchte kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen, um etwaigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Schließlich kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um bestimmte Fragen des Zusammenlebens zu regeln.
Wann kann ich einen Ehevertrag abschließen?
Einen Ehevertrag können Sie entweder vor der Eheschließung oder auch nach der Eheschließung abschließen. Auch einen Tag vor der Scheidung, wenn Sie das wollen (dann heißt der Ehevertrag Scheidungsfolgenvereinbarung). Die frühere Wartezeit von einem Jahr ab Abschluss des Ehevertrages bis zur Scheidung oder die grundsätzliche gerichtliche Genehmigung vor dem Ablauf eines Jahres ist weg gefallen.
Je näher Sie den Ehevertrag jedoch an der Scheidung abschließen, desto eher kann dieser bei einem starken Ungleichgewicht der gerichtlichen Überprüfung, wenn eine Partei dies beantragt, zugeführt werden.
Was kann ich in einem Ehevertrag alles regeln?
In einem Ehevertrag können Sie einzelne oder alle der nachfolgend aufgeführten Themen regeln:
- Güterrecht: Zugewinngemeinschaft ausschließen oder modifizieren, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Trennungsunterhalt festlegen (aber nicht darauf verzichten)
- Nachehelichen Unterhalt festlegen oder (gegenseitig) darauf verzichten
- Erbrecht
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
- Immobilienübertragung mit Ausgleich
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Bedarf der Ehevertrag einer besonderen Form?
Ja, der Ehevertrag muss, wenn er vor der Ehescheidung abgeschlossen wird, notariell beurkundet werden. Insbesondere wenn er Regelungen zum Güterrecht oder zum Unterhaltsrecht beinhaltet.
Nach Rechtskraft der Scheidung können die ehemaligen Ehegatten dahingegen jedoch auch ohne eine notarielle Beurkundung Regelungen über diese Themen treffen.
Benötige ich einen Fachanwalt für Familienrecht?
Wichtig ist, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und den Vertrag von diesem entwerfen zu lassen, da sich der Familienanwalt mit den Feinheiten dieses äußerst komplexen Rechtsgebiets des Familienrechts auskennt und “dort zu Hause ist”.
Parallel zu der anwaltlichen Beratung sollte auch eine steuerrechtliche Beratung mit Ihrem Steuerberater erfolgen. Sollten Sie (noch) keinen Steuerberater haben so kann gerne die Kooperationssteuerberaterkanzlei Sperber hinzugezogen werden.
Inhalt und Gegensand der anwaltlichen Beratung ist zunächst die Erfassung der jeweiligen individuellen Situation, denn eine Ehevertrag muss maßgeschneidert angefertigt werden, damit es Sinn macht.
In einem Vorgespräch werden die Punkte, welche der oder die Ehegatten regeln möchten, erörtert. Dann erfolgt eine umfassende anwaltliche Information und Aufklärung über die Möglichkeiten der inhaltlichen Regelung und eine Beratung, was wie Sinn macht zu regeln.
In einem weiteren Schritt wir dann der Ehevertag im Entwurf angefertigt und zur Durchsicht übersendet. Sollten dann noch Änderungswünsche geäußert werden, so wird der Ehevertrag ergänzt und abgeändert, bevor er dann zu einem Notar (Ihrer Wal) mit der Bitte um Beurkundung übersendet wird.
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