Zustimmungen
Hiermit willige ich freiwillig ein, dass die Anwaltskanzlei sich zum Zwecke der zeitgemäßen und effektiven Mandatsbearbeitung elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere e.Consult WebAkte und (unverschlüsselter) E-Mails sowie Videokonferenzanbieter (wie Skype, Zoom, u.a.) bedient; dies betrifft sowohl die Kommunikation zwischen Anwaltskanzlei und Mandant als auch zwischen Anwaltskanzlei und Dritten, wie Behörden, Versicherungen, Gerichten usw. Gegenstand dieser Kommunikation können Daten, die dem Mandatsgeheimnis unterliegen, oder besondere Arten von personenbezogenen Daten sein. Ich wurde informiert, dass diese Erklärung freiwillig ist und ich sie jederzeit ohne Nachteile widerrufen kann.
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
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Die allgemeinen Mandatsbedingungen der Kanzlei habe ich zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.
Gebührenhinweis / Honorar
Jede Tätigkeit (auch Beratung) des Rechtsanwalts ist grundsätzlich gebührenpflichtig . Dabei stellen verschiedene Angelegenheiten in der Regel auch gebührenrechtlich separate Angelegenheiten mit gesondert anfallenden Gebühren dar.
Bei einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) kann das Gesetz eine Bemessung der Vergütung nach dem Gegenstandswert/Verfahrenswert vorsehen. Es wird gem. § 49b V BRAO darauf hingewiesen, dass sich insbesondere in Familiensachen und zivilrechtlichen Angelegenheiten die Gebühren nach dem Gegenstandswert/Verfahrenswert (vgl. §§ 22 – 23 RVG) richten. Die sich daraus ergebenden gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sollte nicht ausdrückliches etwa anderes vereinbart worden sein (Vergütungsvereinbarung). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zu Beginn des Auftragsverhältnisses der Gegenstandswert/Verfahrenswert nur geschätzt werden kann. Eine abschließende Bestimmung des Gegenstandswertes/Verfahrenswertes kann erst nach Abschluss der Angelegenheit oder gegebenenfalls bei einem gerichtlichen Verfahren durch die Festsetzung des Streitwertes/Verfahrenswertes durch das Gericht erfolgen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im gerichtlichen Verfahren jeder Anwalt verpflichtet ist, zumindest die gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Bei einem Vergleich fällt zudem eine Einigungsgebühr an.
In Strafsachen richten sich die Gebühren (Rahmengebühren) ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 14), sofern nicht schriftlich etwas Anderes (Vergütungsvereinbarung) vereinbart worden ist. Die (gesetzlichen) Gebühren der Strafverteidigung werden von der Staatskasse nur im Falle eines Freispruchs erstattet, oder wenn dies bei einer Verfahrenseinstellung verfügt wird. Ansonsten hat der Mandant die Gebühren der Strafverteidigung selbst zu tragen.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig sein, so wird die erste Deckungsanfrage kostenlos von der Kanzlei gestellt. Kostenschuldner ist jedoch stets der Auftraggeber, sollte die Deckungszusage verweigert oder begrenzt werden; es handelt sich nur um einen Erstattungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung.
Erst-Beratungsgebühren
Eine anwaltliche Erst-Beratung richtet sich in erster Linie nach unseren Beratungspauschalen (soweit angeboten) -siehe Aushang/Homepage - und im Übrigen/darüber hinaus nach unserem Stundensatz.
Eine Beratung kostet jedoch mindestens € 135,00. Die Gebühren einer Erstberatung für einen Verbraucher sind auf maximal € 226,10 begrenzt.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie bedürftig sein - sich also einen Anwalt nicht leisten können - so steht Ihnen außergerichtlich gegebenenfalls Beratungshilfe und in einem Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, so informieren Sie bitte unverzüglich das Sekretariat/den Anwalt bei der Anmeldung hierüber, damit ggf. entsprechende Anträge in die Wege geleitet werden können. In Strafsachen deckt ein Beratungshilfeschein außergerichtlich nur eine Beratung ab. Prozesskostenhilfe gibt es in Strafsachen nicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen könnte allerdings eine Pflichtverteidigung (§§ 140 ff StPO) in Betracht kommen.
Anwaltskosten der Gegenseite, Gerichtskosten
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen , dass, sollten Sie einen Rechtsstreit vor Gericht verlieren, Sie die Gerichtskosten zu tragen haben als auch der Gegenseite die Anwaltskosten zu erstatten haben - bei teilweisem Unterliegen anteilig. Dies gilt auch dann, sollte Ihnen Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe bewilligt worden sein. Gewinnen Sie den Prozess vollumfänglich, so besteht in der Regel ein Kostenerstattungsanspruch auf die gesetzlichen Gebühren; bei teilweisem Obsiegen nach der Quote. Bei Ehescheidungen (u. Folgesachen) werden die Kosten jedoch in der Regel gegeneinander aufgehoben, jede Partei bezahlt seine Anwaltsgebühren selbst und die Gerichtskosten werden geteilt (außer Sie verlieren das Verfahren, siehe Satz 1 u. 2). Bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten besteht in erstinstanzlichen Verfahren im Regelfall keine Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei. Jede Partei hat unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die bei ihr entstehenden Kosten selbst zu tragen. Dies gilt auch für außergerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht.
Datenschutzerklärung (EU DSGVO)
Die im Formular angegebenen Daten werden in der Kanzlei elektronisch erfasst, verarbeitet, gespeichert und im Rahmen der Mandatsbearbeitung weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich. (gesetzlicher Zweck nach Art 6 I b) EU DSG-VO).
Informationsblatt zum Datenschutz herunterladen
Ich habe das Informationsdatenblatt zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO nebst meinen Betroffenenrechten zur Kenntnis genommen und verstanden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, Fax: +49 (0)7171 / 104 695 17, E-Mail: info@anwaltskanzleischmid.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während/vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll , so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass Sie mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Ich weiß, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.
Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.