Elterliches Sorgerecht

Sorgerecht durch Fachanwälte für Familienrecht beantragen

Unsere Stärken im Familienrecht

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3 Fachanwälte für Familienrecht
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Anwaltsteam

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Sofortige Terminvergabe
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optimale Vertretung
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Familienrechtskanzlei
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über 15 Jahre Erfahrung

Das Sorgerecht ist das Kernstück der elterlichen Verpflichtung gegenüber den Kindern und häufiger Streitpunkt in den Auseinandersetzungen der Eltern.

Sie sorgen für Ihr Kind, wir für Ihr Recht.

Kinder sind immer die Hauptleidtragenden in Scheidungsverfahren. Sie verlieren nicht nur einen Elternteil, sondern werden oft zum Spielball der Erwachsenen wenn es darum geht, eigene Interessen durchzusetzen.

Hier ist verantwortliches Handeln geboten.

Wir beraten über die verschiedenen Möglichkeiten einer Sorgerechtsregelung, den Voraussetzungen für den

Antrag auf alleiniges Sorgerecht

und helfen bei der Durchsetzung. Es ist stets jedoch ratsam, den Konflikt um die Beendigung der Ehe nicht über Kinder auszutragen, sondern eine Regelung zu finden, die ein praktikables und kindeswohlorientiertes Zusammenleben ermöglicht.

Praxistipp:

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, eine Absprache über die alltägliche Ausübung des Sorgerechts vertraglich zu fixieren (sogenannte Sorgerechtsvereinbarung).

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Projekt Elternkonsens

Das Gericht verfährt in Kindschaftssachen § 151 FamFG (v.a. Umgang, Sorgerecht) in Schwäbisch Gmünd (und in Baden-Württemberg) dabei (wenn es möglich ist) nach dem Projekt „Elternkonsens“. Ziel des Projekts ist es, in möglichst vielen Fällen eine einvernehmliche und tragfähige Lösung von Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zum Wohle und im Sinne der Kinder zu erreichen.

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Alleinige Sorgerecht – wann und wie bekomme ich es?

Das alleinige Sorgerecht muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Das Gericht prüft dabei alle mit dem Antrag zusammenhängenden Fragen des Kindeswohls.

Der Entzug des Sorgerechts ist aber erst die letzte Maßnahme die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zuvor…

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Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Das alleinige Sorgerecht steht bei unverheirateten Eltern ursprünglich der Mutter zu, wenn die Eltern (normalerweise bei der Geburt des Kindes) keine so genannte Sorgerechtserklärung abgegeben haben, welche von der Zustimmung der Mutter abhängig ist.
Die Väter eines Kindes können aber entweder zunächst das Jugendamt einschalten, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erzielen, oder auch sofort bei dem Familiengericht einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen.

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