Trennung – Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Trennung – Rechtliche Folgen einfach erklärt

Eine Trennung stellt Paare emotional und organisatorisch vor große Herausforderungen. Neben den familiären und persönlichen Veränderungen hat eine Trennung auch wichtige rechtliche und finanzielle Folgen. Auf dieser Seite finden Sie verständliche und klare Antworten auf die häufigsten Fragen zum Trennungsjahr, zur Nutzung der Ehewohnung, zu Unterhaltsfragen und steuerlichen Auswirkungen.


Wann gilt man als getrennt?

Eine Trennung liegt vor, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und erkennbar mindestens ein Ehepartner diese auch nicht mehr wiederherstellen möchte. Sie müssen also nicht zwingend sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Auch eine Trennung unter einem Dach ist möglich, wenn:

  • Sie getrennt wirtschaften (z. B. kein gemeinsamer Einkauf, getrennte Kassen)

  • Jeder seinen eigenen Haushalt führt (z. B. getrennte Wäsche, getrennte Mahlzeiten)

  • Keine gemeinsamen Aktivitäten als Paar mehr stattfinden

Für die spätere Scheidung und gegebenenfalls für die Unterhaltsberechnung ist der Zeitpunkt der Trennung wichtig. Es kann sinnvoll sein, den Trennungszeitpunkt schriftlich festzuhalten.


Muss ich für die Trennung ausziehen? (Ehewohnung und Trennung unter einem Dach)

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sofort auszuziehen. Wenn es jedoch zu erheblichen Konflikten oder Belästigungen kommt, kann ein Anspruch auf alleinige Nutzung der Ehewohnung bestehen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1361b BGB.

In der Praxis wird oft vereinbart, dass einer der Ehepartner die Wohnung vorübergehend oder dauerhaft übernimmt. Dies kann freiwillig oder mit gerichtlicher Unterstützung erfolgen.


Wie lange dauert das Trennungsjahr und warum ist es wichtig?

Vor einer Scheidung muss in der Regel ein Jahr getrennt gelebt werden. Dieses sogenannte Trennungsjahr dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Während dieser Zeit sollen die Eheleute die Möglichkeit haben, die Trennung zu überdenken.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann früher geschieden werden, etwa bei schwerwiegenden Gründen.


Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Eine einvernehmliche Lösung ist immer vorzuziehen. Können Sie sich jedoch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Dabei spielen u. a. folgende Kriterien eine Rolle:

  • Wohl der Kinder

  • Dringlicher Wohnbedarf

  • Zumutbarkeit eines Umzugs

In Haushalten mit gemeinsamen Kindern bleibt häufig der Elternteil in der Wohnung, bei dem die Kinder hauptsächlich leben.


Wer bekommt Trennungsunterhalt und wie wird er berechnet?

Während des Trennungsjahres kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Dabei gilt das Prinzip der ehelichen Lebensverhältnisse: Beide Partner sollen möglichst so weiterleben können, wie während der Ehe.

Wesentlich ist:

  • Berechnung der unterhaltsrelevanten Einkommen beider Ehepartner

  • Abzug berufsbedingter Aufwendungen

  • Anwendung der Unterhaltstabellen und Leitlinien

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Ansprüche bestehen und in welcher Höhe.


Welche Auswirkungen hat die Trennung auf die Steuerklasse?

Im Jahr der Trennung bleibt die bisherige Steuerklasse in der Regel bestehen. Ab dem nächsten Kalenderjahr müssen getrennte Steuerklassen gewählt werden.

Dies kann zu spürbaren finanziellen Veränderungen führen. Es kann sinnvoll sein, rechtzeitig eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


Was passiert mit den Kindern? (Umgang, Sorgerecht, Lebensmittelpunkt)

Auch nach einer Trennung besteht das gemeinsame Sorgerecht in der Regel fort. Wichtig ist eine kindgerechte und verlässliche Umgangsregelung.

Möglich sind:

  • Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil mit regelmäßigen Umgangszeiten

  • Wechselmodell (Betreuung etwa hälftig)

Die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes stehen stets im Mittelpunkt.


Was sollte zum Zeitpunkt der Trennung dokumentiert werden?

Hilfreich ist es, folgende Punkte schriftlich festzuhalten:

  • Datum der Trennung

  • Vereinbarungen zur Nutzung der Wohnung

  • Regelungen zu Konto- und Haushaltsführung

  • Vorläufige Absprachen zu Kindern und Unterhalt

Eine klare Dokumentation verhindert spätere Streitigkeiten.


Wann sollte ich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen?

Eine anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Kinder betroffen sind

  • Vermögen oder Immobilien vorhanden sind

  • Uneinigkeit über Unterhalt oder Wohnung besteht

  • Eine Scheidung vorbereitet werden soll

Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine faire, tragfähige Lösung zu finden.

Ist eine anwaltliche Beratung vor der Trennung sinnvoll?

Es ist sogar wichtig, sich am Besten noch vor der Trennung anwaltlich über die Folgen und Auswirkungen der Trennung im Einzelfall und die damit verbundenen rechtlichen Ansprüche wie

beraten zu lassen.

Gerne nehme ich mir hierfür – selbstverständlich höchst vertraulich – die Zeit und berate Sie im Vorfeld und begleite Sie bei den rechtlichen Fragen und Problemen vor und während der Trennungsphase.

Was hat es mit dem “Trennungsjahr” auf sich?

Das für eine Ehescheidung erforderliche Trennungsjahr beginnt dann, wenn sich die Eheleute voneinander trennen oder einer der Ehegatten dem anderen die Trennung ausspricht und die eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben wird. Es muss bei der Trennung keine gerichtliche Feststellung herbeigeführt werden.

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Wer muss die Ehewohnung verlassen?

Grundsätzlich müssen sich die eine Ehegatten einigen, wer in der Wohnung bleibt und wer sie verlassen soll. Denn die Ehewohnung unterliegt besonderen Schutzvorschriften (besonderer Charakter der Ehewohnung). Keiner darf den anderen aus der Wohnung schmeißen oder aussperren. Auch dann nicht, wenn ihmdie Wohnung alleine gehört oder er sie alleine mietet.Es gibt auch keine Regel, dass der, der die Kinder betreut automatisch in der Wohnung bleiben darf.

Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass das Gericht einem Ehegatten die Wohnung vorläufig bis zur Scheidung zur alleinigen Nutzung zuweist (Wohnungszuweisung):

Dies vor allem dann, wenn Gewalt im Spiel ist (Gewaltsschutzgesetz) oder nach § 1361b BGB. Voraussetzung danach ist aber auch, dass eine unbillige Härte vorliegt, welche aber auch dann vorliegen kann, wenn das Wohl der im Haushalt befindlichen, nicht notwendig gemeinsamen Kinder, beeinträchtigt ist.

Aber nicht jede Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten stellt für sich gesehen bereits eine unbillige Härte dar. Dies ist stets der Einzelfallprüfung zu unterziehen.

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Habe ich Anspruch auf staatliche Unterstützung?

Die Ehegatten haben unter Umständen die Möglichkeit,

  • Wohngeld (Wohngeldgesetz),
  • Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV),
  • Leistungen nach §§ 19 ff SGB II,
  • Grundsicherung für Erwerbsunfähige oder Alte,
  • sowie Unterhaltsvorschuss fü nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

zu beantragen.

Ab wann muss ich die Steuerklasse wechseln?

Erst ab dem Kalenderjahr, in dem die Ehegatten nicht mehr zusammengelebt haben, also in der Regel das auf die Trennung folgende Kalenderjahr, kann keine Zusammenveranlagung mehr gewählt werden, § 26 EStG.

Für das “Zusammenleben” im Kalenderjahr genügt allerdings bereits ein einziger Tag. Ein Versähnugnsversuch von bis zu 3 Monaten würde damit zwar das für die Ehescheidung erforderliche Trennungsjahr nicht unterbrechen, aber ggf. eine andere steuerliche Beurteilung erlauben.

Wie sind die Steuerklassen zu wechseln?

Statt der Steuerklassen während der Ehe IV / IV oder III / V haben dann beide Ehegatten nach der Trennung künftig die Steuerklassen I bzw. II (alleinerziehend).

Sollte dies zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, kann ein so genanntes „begrenztes Realsplitting Anführungszeichen durchgeführt werden.

Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen

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