Honorar bei Strafverteidigungen
Bei Strafverteidigungen richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beratungshilfe
Sollten Sie bedürftig (“arm”) sein und den Anwalt nicht selbst bezahlen können, so besteht die Möglichkeit für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Gericht Beratungshilfe zu beantragen.
Zahlt das nicht meine Rechtsschutzversicherung?
Bei einem bestehenden Rechtsschutzversicherungsverhältnis werden die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten (bei versichertem Risiko) in der Regel von dieser übernommen.
Beratungsgebühren
Bei anwaltlichen Beratungen schlägt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vor, dass eine Vergütungsvereinbarung zu treffen ist.
Außergerichtliche und gerichtliche Gebühren
Das Honorar (die Anwaltsgebühren) richten sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt das sog. “Mindesthonorar” fest.
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