Inkasso und Forderungsmanagement in Schwäbisch Gmünd
Wir kümmern uns um die Bezahlung Ihrer offenen Forderungen.
Ihre Kunden haben offene Rechnungen bei Ihnen? Der Vertragspartner zahlt nicht?
Dann sind Sie bei uns, Ihren Anwälten für Inkasso in Schwäbisch Gmünd, genau richtig:
Wir treiben Ihre offenen Rechnungen zielgerichtet und unnachgiebig ein.
Ihr Vorteil gegenüber einem reinen Inkassounternehmen
Ein Rechtsanwalt hat weitaus mehr rechtliche Befugnis, Kompetenz und Handhabe als ein reines Inkassounternehmen. Wir übernehmen die Auseinandersetzung mit Ihren Schuldnern für Sie. Dabei wählen wir stets den Weg, der nach der Sachlage die zeit- und kosteneffektivste Beibringung Ihrer Forderungen zu ermöglichen scheint.
Wir prüfen Ihre Ansprüche zu Beginn juristisch und können diese bei Erforderlichkeit selbst gerichtlich durchsetzen und sind nicht wie Inkassounternehmen auf die Hilfe Dritter angewiesen. Ihre Akten bleiben bei uns in der Kanzlei und werden nicht weitergegeben. Denn im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen darf Sie ein Anwalt selbst gerichtlich vertreten – ein reines Inkassobüro nach dem RDG dahingegen nicht.
Außergerichtliches Interventionsschreiben, gerichtliches Mahnverfahren,
Gerichtsverfahren und erforderlichenfalls Zwangsvollstreckung bleiben in einer Hand.
Gerne können wir für Sie – wenn Sie dies wünschen – im Vorfeld kostengünstig abklären, ob gegen Ihren Schuldner bereits bei Gericht etwas vorliegt, ob er beispielsweise schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Wenn dies der Fall ist, so werden wir die weiteren kostenauslösenden Schritte mit Ihnen genau besprechen und die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ausloten.
Weitere Vorteile:
- Persönliche kompetente Beratung
- Hochqualifiziertes Fachpersonal
- Online Kundenportal WebAkte
- Effektive Bearbeitung
- Gerichtliches Inkasso (gerichtliches Mahnbescheidsverfahren, Klage)
- Jahrzehntelange Erfahrungen der Zwangsvollstreckung
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Onlineberatung durch Anwälte für Inkasso in Schwäbisch Gmünd
Ausstehende Schulden beizubringen, kann schon lästig genug sein. Das wissen wir als erfahrene Inkasso-Anwälte natürlich, darum möchten wir den Aufwand für Sie möglichst gering halten. Zu diesem Zweck können Sie uns alle relevanten Unterlagen auch digital über die sichere und DSGVO-konforme WebAkte zukommen lassen. Auch zu Beratungsgesprächen müssen Sie nicht unsere Kanzlei in Schwäbisch Gmünd aufsuchen. Wir beraten Sie gerne per Videokonferenz. Dabei werden Ihre Daten selbstverständlich verschlüsselt übertragen, sodass diese immer sicher sind.
Wer zahlt die Inkassokosten?
Die Kosten und Gebühren bezahlt der Schuldner.
Die durch unsere Kanzlei entstehenden Kosten und Gebühren sind selbstverständlich auch von dem Schuldner vollumfänglich zu erstatten und werden geltend gemacht; auch die außergerichtlichen, wenn dieser in Verzug ist.
Selbstverständlich werden Sie vor dem Auslösen kostenpflichtiger Maßnahmen über die entstehenden Kosten und Gebühren aufgeklärt. Diese werden aber – wie aufgeführt – bei der Gegenseite geltend gemacht.
Sollten Sie mehrere oder regelmäßige Inkasso-Aufträge haben, so kann auch eine „Rahmenvereinbarung“ (ohne Grundgebühr oder Laufzeit) getroffen werden. Kommen Sie diesbezüglich gerne für Ihr individuelles Angebot auf uns zu.
Unsere Leistungen
Schriftliche Intervention (außergerichtliches Forderungsschreiben)
Unsere schriftlichen Interventionen (Forderungsschreiben) an die Schuldner reichen von der sofortigen außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bei Fallübergabe, über individuell auf Ihr Unternehmen angepasste Mahnschreiben und Zahlungsvereinbarungen, bis hin zur schriftlichen Mahnbescheidsandrohung durch unsere Kanzlei. Selbstverständlich werden unsere Mahnschreiben ständig an sich verändernde Situationen angepasst und weiterentwickelt.
Mahnung per Telefon und E-Mail
Neben dem schriftlichen Zahlungsaufforderungsschreiben / außergerichtlichem Mahnwesen versuchen wir gleichzeitig den Schuldner telefonisch und per E-Mail zu erreichen, um zusätzlich auf diesem Wege Ihre Forderung einzubringen.
Zahlungsvereinbarung und Terminüberwachung
Die Erfahrung zeig, dass in Ausnahmefällen Ratenzahlungsvereinbarungen zu einem schnelleren Ergebnis der vollständigen Zahlung der Forderung führen, als weitere kostspielige Maßnahmen. In diesen Fällen überwachen wir die Ratenzahlung, leiten die Raten umgehend an Sie weiter und reagieren unverzüglich, sollte eine Rate ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht gezahlt werden.
Gerichtliches Mahnverfahren und Klageverfahren
Sollte der Schuldner die außergerichtlichen Mahnschreiben nicht bezahlen, dann werden wir Ihre Forderung gerichtlich durchsetzen.
Hierbei wird zunächst das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) und falls erforderlich auch das zivilrechtliche Klageverfahren durch unsere Kanzlei selbst durchgeführt. In diesem Fall erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil), aus welchem dann erforderlichenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Zwangsvollstreckung
Sollte der Schuldner auch nach erfolgreicher Durchführung des gerichtlichen Verfahrens nicht freiwillig bezahlen, so können wir aus dem dann vorliegenden vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) unmittelbar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner in die Wege leiten.
Unsere Strategie im Forderungsmanagement
Unser Ziel im Inkasso bzw. Forderungsmanagement ist denkbar einfach: Sie sollen Ihr Geld bekommen. Dazu wählen wir für jeden unserer Mandanten die Strategie, die nach aller Voraussicht am schnellsten und kostengünstigsten ans Ziel führt. Dafür gehen wir, falls nötig, den gesamten Weg des Forderungsmanagements von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Rechtsanwälte für Inkasso in Schwäbisch Gmünd
Wie lange ist der Vollstreckungsbescheid, das Urteil wirksam?
Ein sogenannter vollstreckbarer Titel – und damit Ihre Forderung – verjährt frühestens in 30 Jahren, sodass Sie mindestens in diesem Zeitraum weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (dessen Kosten alle zu erstatten sind) in die Wege leiten können, solange bis Sie schlussendlich Ihr Geld haben.
Was, wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet?
Sollte der Schuldner die Insolvenz anmelden, dann sind weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen außerhalb dieser nicht mehr möglich. Die Forderung muss dann zum Insolvenzverfahren angemeldet werden, was wir selbstverständlich für Sie übernehmen.
Sollte die Forderung aber aus unerlaubter Handlung (Deliktsforderung) herrühren, so ist diese nicht insolvenzfähig und kann weiterhin geltend gemacht werden. Davon abgesehen gibt es weitere Ausnahmen, bei welchen die Forderung außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden kann. Auch hierüber klären wir Sie auf.
Daher werden wir überprüfen, ob sich Ihr Schuldner nicht vielleicht durch die Nichtbezahlung bei Ihnen strafbar (Betrug, Eingehungsbetrug) gemacht hat. Gegebenenfalls ist in solchen Fällen dann eine Strafanzeige zu erstatten; auch dies werden wir für Sie übernehmen. Die Erstattung einer Strafanzeige sollten Sie bereits deshalb in Erwägung ziehen, um bei einem eventuellen Insolvenzverfahren den Einwand der Forderung aus unerlaubter Handlung erheben zu können. Denn dann fällt Ihre Forderung nicht unter das Insolvenzverfahren, sondern bleibt davon ausgenommen und Ihr Titel (s. o.) gilt fort.


Robin Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen zum Inkasso
Was versteht man unter Inkasso?
Als Inkasso oder Forderungsmanagement versteht man die Beibringung ausstehender Forderungen eines Gläubigers. Die Bezeichnung wird unabhängig davon verwendet, ob der Gläubiger die Schulden selbst einzuziehen versucht oder ob er ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt damit beauftragt
Ist ein gerichtliches Mahnverfahren auch ohne Anwalt möglich?
Falls Sie bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner erwirkt haben und dieser widerspricht, kommt es zu einem Klageverfahren. Im Zuge dieses Verfahren besteht Anwaltszwang, sofern die Forderung über 5.000 EUR beträgt. Bei geringeren Forderungen ist die Vertretung durch einen Anwalt nicht zwingend vorgeschrieben, aber mit Blick auf eine erfolgreiche und effiziente Erledigung sehr zu empfehlen.