Schon bevor Sie als Vermieter oder Mieter in ein neues Mietverhältnis eintreten, empfehlen wir Ihren Mietvertrag überprüfen zu lassen oder falls dieser erst noch zu erstellen ist, die Vertragsausarbeitung von einem Anwalt für Mietrecht durchführen zu lassen. Denn dadurch lassen sich frühzeitig erste Fehler vermeiden. Häufig wird Mietverträgen keine große Bedeutung zugemessen. Dies rächt sich dann oftmals spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Jedes Mietverhältnis trägt ein hohes Streitpotential in sich. Doch Sie können durch einen wasserfesten Mietvertrag schon am Anfang des Mietverhältnisses späteren Streitigkeiten vorbeugen. Gerne erstelle ich als Ihre Anwältin für Mietrecht einen solchen Mietvertrag für Sie oder überprüfe einen bereits vorhandenen Vertrag auf für Sie nachteilige Formulierungen und Klauseln.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Formularmietvertrag mit AGB verwendet wird. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Fällen eine Unwirksamkeit bestimmter Klauseln festgestellt. Zum Beispiel fällt hierunter eine Klausel, die für die Durchführung von „Schönheitsreparaturen“ starre Fristen vorsieht oder einer solchen, die das Halten von Haustieren generell verbietet.
Unterschreiben Sie als Mieter den Vertrag nicht ungelesen oder ungeprüft. Erbitten Sie sich eine Bedenkzeit und lassen Sie den Ihnen übergebenen Vertrag durch einen Anwalt für Mietrecht prüfen. Dieses Vorgehen kann Ihnen späteren Ärger und Kosten ersparen.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei weiteren Fragen und Problemen rund um den Mietvertrag, wie etwa die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Untermietverträge, und vieles mehr.
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