Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Schwäbisch Gmünd

Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig, langjähriger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betreut Sie “rund um die Immobilie”:

Insbesondere unterstützt er Sie in folgenden Fällen:

  • Mietvertrag (Erstellen, Prüfen, Abändern)
  • Mietminderung (z.B. wegen Schimmelbefalls oder Baulärm)
  • Schadensersatz (z.B. bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen)
  • Untermietverhältnis (z.B. bei fehlender Einwilligung des Vermieters)
  • alle Fragen im Wohnungseigentumsrecht (WEG)
  • Maklerrecht
  • alles rund um das Immobilienrecht 
  • Räumungsklage
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • uvm.

Unsere Leistungen im Überblick

Überprüfung / Erstellung Mietvertrag

Die neue Wohnung ist endlich gefunden, doch mit den einzelnen Klauseln des Mietvertrags sind Sie sich unsicher?

Wir prüfen Ihren Mietvertrag im Hinblick auf alle rechtlichen Belange und unter Berücksichtigung der zahlreichen Rechtsprechung zu den unterschiedlichen Klauseln. Dadurch entsteht für Sie der Vorteil, dass bevor es zum Ende des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter kommen sollte, vieles bereits im Vorfeld durch den Mietvertrag geklärt werden kann. Somit kann Ihnen eine frühzeitige rechtzeitige Beratung späteren Ärger ersparen.

Praxis-Tipp:

Da zwischen Mietern und Vermietern zahlreiche streitträchtige Berührungspunkte bestehen können, empfiehlt es sich rechtzeitig eine Mietrechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle abzuschließen. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für Rechtsstreitigkeiten inklusive den Anwaltsgebühren und den ggf. entstehenden Gerichtskosten.
Mängel an der Mietsache, Mietminderung
Die neue Wohnung entspricht nicht Ihren vorhergehenden Erwartungen?

Sie haben Schimmel entdeckt oder mussten feststellen, dass die im Mietvertrag genannte Quadratmeterzahl deutlich von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweicht?

Wir prüfen Ihre Ansprüche und Rechte und mache diese gegen Ihren Vermieter – sofern erforderlich unter Zuhilfenahme der Gerichte – geltend.

Achtung: Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen ein Recht auf Minderung der Miete zusteht, rate ich Ihnen dringend umgehend einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Sofern Ihnen das Recht auf Minderung tatsächlich zusteht, können Sie einen angemessenen Betrag vom vereinbarten Mietzins abziehen. Das bedeutet, Sie müssen dann nicht die komplette Miete an Ihren Vermieter zahlen. Sollte das Minderungsrecht Ihnen jedoch nicht oder nicht in der angenommen Höhe zustehen, entstehen als Konsequenz der zu wenig gezahlten Miete wiederum Ihrem Vermieter Ansprüche aufgrund des einbehaltenen Minderungsbetrags gegen Sie, die im schlimmsten Fall ein Kündigungsrecht Ihres Vermieters gegen Sie nach sich ziehen kann.

Umbau der Mietswohnung

Während der Mietzeit haben Sie Lust auf eine Veränderung und planen Ihre Wohnung umzugestalten? Auch in diesem Fall rate ich Ihnen zu einer vorherigen Beratung. Ich werde für Sie klären, welche Umgestaltungen möglich sind und inwiefern Ihr Vermieter einzuschalten ist bzw. welche Möglichkeiten ihm zustehen, um die geplante Umgestaltung zu verhindern.
Sie bewohnen eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus und gewisse Handlungen, Geräusche oder Gerüche Ihrer Nachbarn stören Sie? Ich werde Ihnen dabei behilflich sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch rund um die Themen Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Kündigung des Mietverhältnisses uvm.

Jetzt Termin im Immobilienrecht online buchen

Was Vermieter beachten sollten

Auch und gerade als Vermieter ist es hilfreich einen wasserdichten Mietvertrag zu schließen, ganz egal, ob es sich um die Vermietung von Gewerberäumen, Wohnungen oder Häusern handelt. Damit können Sie frühzeitig einzelne Punkte regeln und dadurch später auftretenden Streitigkeiten vorbeugen.

Bei einer geplanten Neuvermietung sind auch die, seit dem Jahr 2015 geltenden Regelungen zur Mietpreisbremse zu beachten. Allerdings sind hiervon nicht alle Gemeinden in Baden-Württemberg betroffen, sodass hierfür der Standort Ihres Objektes entscheidend ist. Sofern die Mietpreisbremse jedoch in Ihrem Fall eingreift, ist dies bei der Ermittlung der Höhe des künftigen Mietzinses zu berücksichtigen.

Sollte es später dann dennoch zu Streitigkeiten mit Ihren Mietern kommen, etwa weil diese den vertraglichen Regelungen zu den Fristen der Schönheitsreparaturen nicht nachkommen wollen, rate ich Ihnen unbedingt dazu, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ebenso werden wir Ihnen bei Unklarheiten rund um die Nebenkostenabrechnung weiterhelfen, denn unrichtige Nebenkostenabrechnungen können schlimmstenfalls dazu führen, dass Ihr Anspruch gegen Ihren Mieter nicht mehr durchsetzbar ist und Sie auf den vom Mieter verursachten Betriebskosten sitzen bleiben.

Sollten Ihre Mieter mit der Zahlung der Miete im Rückstand sein, kann dies schnell zu erheblichen finanziellen Einschränkungen für Sie führen. Lassen Sie sich auch in diesem Fall rechtzeitig beraten, um weitere Einbußen zu verhindern und ggf. die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung zu prüfen.

Auch wenn Sie eine Modernisierung Ihrer vermieteten Immobilie planen, empfehle ich Ihnen vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen eine anwaltliche Beratung einzuholen. Denn durch die Modernisierung können einerseits berechtigte Mieterhöhungen durchgeführt werden, andererseits steht den Mietern jedoch auch ein Sonderkündigungsrecht zu.

 

Zudem trifft Sie als Vermieter die Pflicht, die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen Ihren Vermietern rechtzeitig anzukündigen. Auch nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses verlassen Ihre Mieter die Räumlichkeiten nicht? Hier ist schnelles Handeln erforderlich, um zu verhindern, dass Ihnen ein stillschweigendes Einverständnis mit der Weiterbenutzung unterstellt wird. Beachten Sie, dass für einen Widerspruch eine kurze Frist von nur zwei Wochen gilt. Deshalb sollten Sie zügig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In diesem Fall leite ich für Sie die erforderlichen Schritte – bis hin zu einer Räumungsklage im einstweiligen Rechtschutz – ein.

Robin Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.