Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Fachanwalt für Strafrecht Robin Schmid
Neben dem “klassischen” Feld des Drogenhandels und Drogenschmuggels (unerlaubte Einfuhr), hat das Betäubungsmittelstrafrecht Bezugspunkte zu verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Verkehrsrecht oder zum Recht der Apotheker und Ärzte. Um in diesem Rechtsgebiet erfolgreich verteidigen zu können, reichen daher allgemeine strafrechtliche Kenntnisse zumeist nicht aus. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich auch spezielle Kenntnis und Erfahrungen vor allem im Betäubungsmittelstrafrecht.
Keine Fehler machen:
Wichtig ist für alle Betroffenen vom Betäubungsmittelstrafrecht, im Wege einer polizeilichen Ermittlung selbst keine „Fehler“ zu machen. So sollte unbedingt von dem Verzicht einer Aussage (Aussageverweigerungsrecht) Gebrauch gemacht und sofort ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden.
Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Drogen- und Betäubungsmittelstrafsachen sollte bereits deswegen anwaltlicher Rat eingeholt werden, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen besondere Befugnisse haben, die für den Betroffenen sehr belastend sein können.
Oftmals kommen in Betäubungsmittelverfahren verdeckte Ermittlungsmethoden wie die Überwachung der Telekommunikation (Telefonüberwachung) und der Einsatz von verdeckten Ermittlern zum Einsatz. Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen werden dann Hausdurchsuchungen veranlasst, die oftmals mit der Vollstreckung von Haftbefehlen verbunden sind. Gegebenenfalls wird der Betroffene vorläufig festgenommen.
Oft kommt es vor, dass bei Personenkontrollen Betäubungsmittel gefunden und sodann noch vor Ort weitere Ermittlungen aufgenommen wrden, wie beispielsweise eine Auswertung des Smartphones. Dabei ist es wichtig – bei allen Androhung, die erfolgen – , nicht den Pin zum Entsperren heraus zu geben. Generell sollte der in natürlich auch nicht “1234” oder das Geburtsdatum sein, denn die Ermittler testen zuerst die als gängig bekannten Zahlencodes aus. Denn wenn das Mobiltelefon erst einmal “geknackt” ist, ergeben sich leider oft einschlägige Chats auf WahtsApp, Snapchat, Telegram u.a.mit Inhalten auf Drogenkäufe oder -verkäufe, welche der Staatsanwaltschaft schon für eine Anklage reichen, wenn sie bestimmt genug sind, um aus ihnen die Drogengeschäfte herzuleiten. Ach die Verwendung von sogenannten “Codes” für den Drogenverkauf wie “1 Bier”, oder “Peter” usw. sind der Staatsanwaltschaft schon aus vielen Ermittlungsverfahren bekannt und entschlüsselt.
Generell ist ein frühzeitiges Einschalten des Strafverteidigers sehr sinnvoll und ratsam.
Was wir für Sie tun und erreichen können
Bereits im Ermittlungsverfahren zeigen wir Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte zur Einsicht in unsere Kanzlei erhalten, eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben. Dabei konnten wir regelmäßig bei entsprechend gelagerten Fällen die Verfahrenseinstellung (ggfls. gegen Geldauflage) erwirken.
Therapie statt JVA
Therapie statt Strafe: § 35 BtMG ….
§ 31 BtmG – der “Judasparagraph”
Kaum eine Regelung im Betäubungsmittelstrafrecht ist so bekannt wie der § 31 BtMG. So bezeichnet der Begriff “31er” in der Drogen-, aber auch in der Gangster-Rap-Szene regelmäßig einen Verräter. Es kann aber auch durchaus sinnvoll sein, hiervon Gebrauch zu machen.
Hohe Strafandrohung bei “nicht geringer Menge” – Grenzwerte
Das Vorliegen einer „nicht geringen Menge“ an Betäubungsmitteln hat eine große Bedeutung. Nicht zuletzt bedeutet sie nichts anderes als die Antwort auf die Frag, ob die Verbrechenstatbestände der §§ 29 a, 30, 30 a BtMG mit Mindestfreiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren vorliegen…. Aber ab wann liegt eine “nicht geringe Menge vor”? –>
Geringe Menge – Wann liegt Eigenbedarf vor?
Bei “geringer Menge”, umgangssprachlich auch “Eigenbedarf” genannt kann es nach den § 29 Abs. 5 und § 31a BtMG zu einem Absehen von Strafe kommen, wenn….
Welche Strafe erwartet mich?
Grundsätzlich entscheidet die Art der nachweisbaren Tathandlung über die Höhe der Strafe. So ist der reine Konsum von Drogen beispielsweise straflos, das Handeltreiben von BTM in nicht geringer Menge sieht dahingegen schon eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor. ….
Drogenhandel im Darknet / Deep-Web / Tor
Der Drogenhandel über das Internet boomt und macht es im Grunde jedem möglich, einfach und ohne sich in der lokalen Drogenszene auskennen zu müssen, an Drogen zu kommen. Die Ermittlungsbehörden sind dem mittlerweile aber immer mehr auf der Spur und können erste Erfolge verbuchen. Aber auch hieraus entwickeln sich auf der anderen Seite erfolgreiche Verteidigungsstrategien.
Handeltreiben / Besitz / Konsum
Konsum / Besitz / Handeltreiben – die rechtliche Bedeutung …
Was steht unter Strafe?
Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). …
Was sind Betäubungsmittel?
Unter den Begriff der Betäubungsmittel fallen die meist geläufigen Drogen wie…
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