Anklage erhalten – was nun?
Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, so wird ein Gerichtstermin stattfinden, zu welchem Sie erscheinen müssen.
Sie sollten deswegen sofort einen Verteidiger aufsuchen, so dass umgehend Akteneinsicht beantragt und für die Hauptverhandlung noch entlastende Beweisanträge gestellt werden können. Erforderlichenfalls kann zur Vorbereitung der Verteidigung der Gerichtstermin verschoben werden.
Sie haben bereits einen Strafbefehl erhalten:
Es kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung (vermerkt auf dem gelben Umschlag) Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden.
Ansonsten wird er rechtskräftig und…
Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsräume
Wenn die Polizei Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsucht gilt als erstes: Ruhe bewahren!
Informieren Sie mich – Ihren Fachanwalt für Strafrecht – unverzüglich, damit wir Sie von der ersten Stunde an verteidigen und helfen können. Ein Telefonat mit mir als Ihrem Anwalt darf Ihnen nicht untersagt werden, wenn Sie die Durchsuchung nicht behindern und sichergestellt ist, dass Sie nicht mit anderen Personen Kontakt aufnehmen, um diese z.B. zu warnen. Da die Durchsuchungen in der Regel sehr früh morgens stattfinden, erreichen Sie mich als Ihren Strafverteidiger oft nur über den Verteidigernotruf. Machen Sie bis zum Eintreffen des Anwalts keine Aussagen zur Sache: KEINE – GAR KEINE – alles was Sie sagen kann, auch ohne formelle Vernehmung, zu den Akten gelangen und gegen Sie verwendet werden. Fangen Sie keine Diskussion mit den Ermittlern an. Bewahren Sie Ruhe. Warten Sie bis einer unserer Anwälte eintrifft. …
Maßnahmen der Verteidigung
Wir werden als Ihr Verteidiger zuerst der Polizei mitteilen, dass wir Sie vertreten und Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen. Gleichzeitig wird die Polizei aufgefordert, von weiteren persönlichen Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen, was die Polizei dann auch machen muss.
Danach werde ich Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und…
Sie werden einer Straftat beschuldigt
Sie sind als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen worden oder sogar auf frischer Tat ertappt worden sein, so sollten Sie umgehend einen Verteidiger aufsuchen und zunächst – ob schuldig oder nicht – keine Angaben zur Sache machen, außer Angaben zur Person, denn das müssen Sie.
Praxistipp: Keine Angaben machen und Akteneinsicht nehmen lassen
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