Fachanwalt für Strafrecht
Als Strafverteidiger in Kapitalstrafsachen (Verbrechen) wie Mord und Totschlag trägt man eine besonders hohe Verantwortung bei der Strafverteidigung.
Der Ausgang des Verfahrens hängt von einer soliden Verteidigung ab. Nur mit einem Blick für das Detail, einer soliden und lückenlosen Verteidigung, die mit dem Studium der Akten beginnt, mit den richtigen Anträgen weitergeführt wird und letztendlich mit einer soliden Verteidigung in einer Hauptverhandlung endet, kann eine Verteidigung optimal geführt werden. Auch habe ich ein genaues Bewusstsein für die Bedürfnisse des Mandanten, welcher sich in Untersuchungshaft befindet.
Für eine optimale Strafverteidigung kommt es gerade in Strafverfahren wegen der Verbrechen wie Mord oder Totschlag auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant an. Es ist wichtig, dass sich der Mandant gegenüber seinem Rechtsanwalt hundertprozentig offenbaren kann, nichts verschweigt oder weg lässt. Denn der Verteidiger ist auf die Information angewiesen, welche ihm der Mandant mitteilt und nicht in den Gerichtsakten zu finden ist. Denn dies kann manchmal der Schlüssel zum Freispruch sein. Oder auch der Schlüssel zu einer anderen juristischen Sichtweise: so wird aus dem angeblichen Mord ein Totschlag oder aus einem Totschlag eine Körperverletzung mit Todesfolge – und das senkt das Strafmaß ganz erheblich.
Welche Tötungsdelikte gibt es?
- Mord
- Totschlag
- Tötung auf Verlangen
- Kindestötung
- Fahrlässige Tötung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Raub mit Todesfolge
- Brandstiftung mit Todesfolge
Wann liegt ein Totschlag vor, wann ein Mord?
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger verurteilt (§ 212 StGB)
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, § 212 StGB.
Die landläufig verbreitete Meinung, dass Mord vorsätzlicher Totschlag sei, ist schlichtweg falsch. Der Totschlag wird dann zum Mord „qualifiziert“, wenn Mordmerkmale (siehe oben) durch den Täter verwirklich werden.
Was bedeuten die Mordmerkmale?
Unter Habgier versteht man ein rücksichtsloses Streben nach Gewinn „um jeden Preis“, also auch um den Preis eines Menschenlebens.
Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit – genauer: die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit – des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. Arglos ist derjenige, der sich im Zeitpunkt der Tat, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz durchgeführten Angriffs keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, wer aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit der Verteidigung besitzt. Wehrlos ist z.B., wer aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit der Verteidigung besitzt
Verdeckungsabsicht qualifiziert den Totschlag zum Mord, da der Täter ein Menschenleben, nämlich als Opfer der zu verdeckenden Tat vernichtet, um die eigene Bestrafung zu vereiteln. Ermöglichungsabsicht qualifiziert den Totschlag zum Mord, wenn durch die Tötung eine geplante Straftat ermöglicht werden soll. Unter der geplanten anderen Straftat ist ein mit Strafe (nicht nur mit Buße) bedrohtes Verhalten zu verstehen. Erforderlich ist hinsichtlich der anderen Straftat die Absicht i.S. eines zielgerichteten Wollens.
Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. In objektiver Hinsicht ist erforderlich, dass dem Todeseintritt, vom Täter verursachte, besondere (also über die quantitativ oder qualitativ, aber auch zeitlich mit einer Tötung meist ohnehin verbundenen) Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art vorausgehen. Leiden setzen voraus, dass sie vom Opfer auch empfunden werden. Daran fehlt es bspw. bei Bewusstlosigkeit.
Mordlust verlangt, dass der Tod des Opfers „als solcher der einzige Zweck der Tat ist. Niedrig sind die Beweggründe, wenn sie sittlich auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verwerflich und geradezu verachtenswert sind. Die Missachtung allein moralisch-sittlicher Postulate, die in der Rechtsordnung keinen Niederschlag finden, kann den Mordvorwurf nicht begründen. Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung aller für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren. Die Tat sollte zeigen, dass der Täter den Wert eines Menschenlebens der krassen und bedenkenlosen Durchsetzung seiner egoistischen Interessen unterordnet. Aufgrund des höchsten Strafmaßes im deutschen Recht sollte dieses Merkmal restriktiv ausgelegt werden.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs bedeutet, dass der Täter sich durch die Ermordung eines Menschen sexuell befriedigen will. Er begeht einen sog. Lustmord.
Mittel sind dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet sind, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.
Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe?
Lebenslang bedeutet zunächst in der Tat lebenslang.
Aber, der Täter kann nach mindestens fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Dazu geprüft wird, ob eine Freilassung unter Abwägung und Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Das Gericht muss dazu auf der Grundlage eines Gutachtens eines Sachverständigen positiv entscheiden, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Mörder in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht. Durchschnittlich werden die Täter nach 17 – 20 Jahren entlassen.
Anders verhält es sich, wenn die „ besondere Schwere der Schuld“ bei dem Urteil ausgesprochen wird. Der Täter kann zwar mit einer Freilassung rechnen, aber diese wird in der Regel erst nach 22 – 25 Jahren gewährt.
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