Verkehrsunfall, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld & Co.
Unabhängig davon, ob Sie einen Unfall verursacht haben oder anderweitig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden – ob Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell gefahren sind, bei Rot über eine Ampel gefahren sind oder mit Alkohol am Steuer „erwischt“ wurden und nun der Führerscheinentzug droht: Ein Anwalt, der Sie in solchen Fällen berät und vertritt, sollte mit den rechtlichen Details des Verkehrsrechts vertraut sein und bestenfalls über umfangreiche praktische Erfahrung in Verkehrsangelegenheiten verfügen.
Rechtsanwältin Elisa Treuter ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und verfügt deshalb über umfassendes juristisches Fachwissen im Verkehrsrecht und über jahrelange praktische Erfahrung.
Sie berät und vertritt Sie in Schwäbisch Gmünd und Umgebung mit fachlicher Kompetenz, dem richtigen Augenmaß für Ihren Fall und dem notwendigen Durchsetzungsvermögen im Verkehrsrecht – außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Stärken im Verkehrsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Erfahrung aus hunderten von Unfallregulierungen
Kostenlose Regulierung von Verkehrsunfällen
Optimale Verteidigung
Vertrauensanwalt des ACE
Sofortige Terminvergabe
Von der Unfallabwicklung bis zum Bußgeld
Nach einem Verkehrsunfall – Autounfall, Motorradunfall, Radunfall, Unfall mit einem Fußgänger – stehen Geschädigten ganz unterschiedliche Ansprüche zu.
Als Geschädigter kann man im Rahmen der Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung z.B. Schadensersatz geltend machen und Schmerzensgeld, falls man bei dem Unfall auch am Körper verletzt wurde.
Der Geschädigte ist nach einhelliger Rechtsprechung bei Fremdverschulden in der Regel berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen.
Unfallabwicklung: Wann Rechtsanwalt einschalten?
Gründe, um nach einem Unfall im Straßenverkehr einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, gibt es viele. Häufig haben wir es in unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd mit folgenden zu tun:
- Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen
- Sie wurden in einen Unfall verwickelt und Ihr Gegner macht Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen geltend
- Sie wollen einen Sachverständigen beauftragen
- Sie haben nach einem Unfall einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen dagegen vorgehen, evtl. droht sogar ein Fahrverbot
- Gegen Sie wurde nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet
- Sie wollen Akteneinsicht nehmen und wollen sich gegen die Vorwürfe verteidigen
- Sie haben gesundheitsbedingt einen Unfall verursacht – wir klären die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen für Sie.
Verkehrskontrolle
Wie verhalte ich mich richtig?
Auch ohne Verdacht auf einen konkreten Verstoß, darf die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Die Chance, dass Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, ist also relativ hoch. Doch wie verhält man sich dann? Was dürfen die Beamten und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bußgeldbescheid: Lohnt sich der Einspruch?
Ein Einspruch gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid kann durchaus erfolgreich sein. Die häufigsten Gründe, weshalb ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, sind der Eintritt der Verjährung oder fehlerhafte Messungen bzw. unvollständige Unterlagen über diese. Doch auch individuelle Umstände der Tat oder des Täters können zur Einstellung führen.
Einspruch einlegen können Sie als Beschuldigter erst einmal selbst. Normalerweise werden Sie dann durch die zuständige Behörde zu einer Begründung aufgefordert. Spätestens dann sollten Sie jedoch auf anwaltlichen Beistand vertrauen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Verkehrsrecht, Frau Elisa Treuter verfügt über die nötige Sachkompetenz und schätzt Ihre Chancen realistisch ein.
Es trifft übrigens nicht zu, dass immer das Bußgeld verhängt wird, dass im Bußgeldkatalog genannt wird. Es stellt nur einen Richtwert da, von dem die Behörde abweichen darf. Ein Bußgeld kann also auch dann verringert werden, wenn der Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht an sich unstrittig ist.
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Onlineberatung von der Fachanwältin für Verkehrsrecht
Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht, Frau Elisa Treuter, berät Sie nicht nur in unseren Kanzleiräumen in Schwäbisch Gmünd, sondern auch online. Dazu nutzen wir ein sicheres und verschlüsseltes Videokonferenz-Tool. Alle notwendigen Unterlagen können Sie uns ebenfalls digital über unsere DSGVO-konforme WebAkte zukommen lassen.

Straftaten im Straßenverkehr
Neben den bekannten Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Rotlichtverstößen usw., die meist mit einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister oder einem zeitlich begrenzten Fahrverbot erledigt sind, kennt das deutsche Recht noch eine Reihe von Verkehrsdelikten, die als Straftat gelten. Sie werden dementsprechend im Strafgesetzbuch behandelt und sind mit wesentlich höheren Strafen bedroht.
Auch wenn es sich hierbei um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch handelt, ist im Strafverfahren das Fachwissen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ein wichtiger Vorteil. Ferner kann ein für den Beschuldigten ungünstiges Urteil erhebliche Folgen auf den Versicherungsschutz, eventuelle Regressforderungen der Versicherung und zivilrechtliche Ansprüche anderer Unfallbeteiligter haben.
In unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd steht Ihnen ein eingespieltes Team aus erfahrenen Fachanwälten für diese Rechtsgebiete, Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, zur Verfügung. Im ständigen Austausch miteinander kämpfen wir kompromisslos für Ihre Interessen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) stellt nach § 142 StGB eine Straftat dar. Und zwar eine Straftat, die schneller begangen ist als gedacht: Schon bei einem kleinen Schaden wird von den Unfallbeteiligten verlangt, dass sie eine „angemessene Zeit“ warten und die Polizei benachrichtigen, bis Angaben zu ihrer Person, dem Unfallhergang und Unfallbeteiligung erhoben werden können. Die bekannte Visitenkarte unter dem Scheibenwischer allein reicht nicht aus!
Beschuldigte in einem Verfahren nach § 142 StGB sollten in jedem Fall von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie müssen lediglich Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen, Angaben zum Fahrer sind hingegen nicht verpflichtend.
Übrigens: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einem Regress der Versicherung bis € 5.000,00 (in Einzelfällen auch bis € 10.000,00) rechnen, da Versicherungsnehmer zur Beteiligung an der Aufklärung der des Unfalls vertraglich verpflichtet sind.
Den eigenen Versicherungsschutz ([Voll-]Kaskoversicherung) verliert man in der Regel vollständig und muss den Schaden am eigenen Kfz selbst bezahlen.
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr) wird zwar in der Regel „nur“ mit einer Geldstrafe geahndet, jedoch kann dem Autofahrer daneben der Führerschein entzogen werden.
Dies ist bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille) oder dem regelmäßigen Konsum von Cannabis immer der Fall. Außerdem wird der Führerscheinentzug häufig bei Wiederholungstätern angeordnet. Weitere Auflagen wie eine Sperrfrist von bis zu 5 Jahren oder das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) als zusätzliche Auflage vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind möglich.
Auch bei diesem Vorwurf gilt: Aussage verweigern und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch einschätzen, ob überhaupt eine MPU verlangt werden wird, bevor Sie zurück auf die Straße dürfen. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.


Robin Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht
Was kostet mich die außergerichtliche Unfallregulierung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Die außergerichtliche Unfallregulierung ist für die geschädigten Autofahrer bzw. Verkehrsteilnehmer grundsätzlich kostenfrei, da für deren Anwaltskosten die Versicherer aufkommen müssen.
Kann ein Bußgeldbescheid nichtig sein?
Ja, Bußgeldbescheide können grundsätzlich nichtig sein. Allerdings sind die Hürden dafür hoch. Laut Entscheid des Bayrischen Oberlandesgerichts (VRS 62, 475) ist dies nur dann bei Vorliegen von besonders krassen Mängeln der Fall. Zur Orientierung nennt das Gericht die Grundsätze zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten.
Wer gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts verstoßen hat, ist also gut beraten, nicht auf die Nichtigkeit ihres Bußgeldbescheids zu spekulieren, sondern lieber einen sachlich begründeten Einspruch einzulegen. Hierbei hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Unfallregulierung, Schadensregulierung: Ich übernehme für Sie kostenfrei die außergerichtliche Regulierung von Verkehrsunfällen. Ich mache für Sie alle Ansprüche geltend, welche Sie gegen den Unfallverursacher haben und überwache, dass die Ansprüche nicht unberechtigt gekürzt werden, was Versicherungen immer öfters versuchen.Lesen Sie mehr zu den Ihnen zustehenden Ansprüchen.
Unfallerfassungsbogen gleich hier ausfüllen

Unfallerfassungsbogen Kanzlei Schmid+Kollegen.pdf
[126,4 KiB]
- Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern und Verkehrsstrafsachen
- Verteidigung und Hilfe nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt
- Führerscheinrecht, Eintragung im Verkehrszentralregister (Punkte, Punkteabbau), Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Fahrzeugkauf:Gewährleistungsrechte bei Mängeln an gebrauchten oder neuen Fahrzeugen, Rückabwicklung von Verträgen, Anfechtung wegen Täuschung, u.a.
Auf den folgenden Seiten (über das Navigationsmenü abrufbar) haben wir Ihnen einige wichtige Aspekte und Hinweise zusammengestellt.

Infoflyer Verkehrsrecht Kanzlei Schmid.pdf
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Wir sind offizielle Vertrauensanwälte des ACE – Auto Club Europa e.V.