Verkehrs­recht

Rechtsanwälte Robin Schmid und Yasmin Welz

Unabhängig davon, ob Sie einen Unfall verursacht haben oder anderweitig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden – ob Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell gefahren sind, bei Rot über eine Ampel gefahren sind oder mit Alkohol am Steuer „erwischt“ wurden und nun der Führerscheinentzug droht: Ein Anwalt, der Sie in solchen Fällen berät und vertritt, sollte mit den rechtlichen Details des Verkehrsrechts vertraut sein und bestenfalls über umfangreiche praktische Erfahrung in Verkehrsangelegenheiten verfügen.

Ihre Anwälte für Fragen zu Verkehrsunfall, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld & Co.

Rechtsanwältin Yasmin Welz ist Anwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Versicherungsecht und verfügt deshalb über umfassendes juristisches Fachwissen im Verkehrsrecht und über jahrelange praktische Erfahrung. Auch Robin Schmid ist seit 2005 als Anwalt für Verkehrsrecht tätig und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in Schwäbisch Gmünd und Umgebung mit fachlicher Kompetenz, dem richtigen Augenmaß für Ihren Fall und dem notwendigen Durchsetzungsvermögen im Verkehrsrecht – außergerichtlich und vor Gericht.

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unsere Sorge sein.

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Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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Häufig gestellte Fragen

Die außergerichtliche Unfallregulierung ist für die geschädigten Autofahrer bzw. Verkehrsteilnehmer grundsätzlich kostenfrei, da für deren Anwaltskosten die Versicherer aufkommen müssen.

Ja, Bußgeldbescheide können grundsätzlich nichtig sein. Allerdings sind die Hürden dafür hoch. Laut Entscheid des Bayrischen Oberlandesgerichts (VRS 62, 475) ist dies nur dann bei Vorliegen von besonders krassen Mängeln der Fall. Zur Orientierung nennt das Gericht die Grundsätze zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten.

Wer gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts verstoßen hat, ist also gut beraten, nicht auf die Nichtigkeit ihres Bußgeldbescheids zu spekulieren, sondern lieber einen sachlich begründeten Einspruch einzulegen. Hierbei hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen als Anwältin für Verkehrsrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

Unsere Videos

Unsere Videos beantworten wichtige Fragen zu Unfällen, Bußgeld, Fahrverbot, Führerschein und der Regulierung von Schäden.

Kontakt zur
Anwaltskanzlei

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

Zwei Mitarbeiterinnen am Empfang der Anwaltskanzlei Schmid, eine telefoniert

unsere leistungen
im Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldverfahren kommt es auf eine schnelle und fundierte rechtliche Einschätzung an. Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung, bei Schmerzensgeldansprüchen sowie bei Fragen zu Punkten, Fahrverbot und Führerschein.

Von der Unfallabwicklung bis zum Bußgeld

Nach einem Verkehrsunfall – Autounfall, Motorradunfall, Radunfall, Unfall mit einem Fußgänger – stehen Geschädigten ganz unterschiedliche Ansprüche zu.

Als Geschädigter kann man im Rahmen der Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung z.B. Schadensersatz geltend machen und Schmerzensgeld, falls man bei dem Unfall auch am Körper verletzt wurde.

Der Geschädigte ist nach einhelliger Rechtsprechung bei Fremdverschulden in der Regel berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen.

 

Unfallabwicklung: Wann Rechtsanwalt einschalten?

Gründe, um nach einem Unfall im Straßenverkehr einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, gibt es viele. Häufig haben wir es in unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd mit folgenden zu tun:

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen
  • Sie wurden in einen Unfall verwickelt und Ihr Gegner macht Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen geltend
  • Sie wollen einen Sachverständigen beauftragen
  • Sie haben nach einem Unfall einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen dagegen vorgehen, evtl. droht sogar ein Fahrverbot
  • Gegen Sie wurde nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet
  • Sie wollen Akteneinsicht nehmen und wollen sich gegen die Vorwürfe verteidigen
  • Sie haben gesundheitsbedingt einen Unfall verursacht – wir klären die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen für Sie.

Verkehrskontrolle

Wie verhalte ich mich richtig?
Auch ohne Verdacht auf einen konkreten Verstoß, darf die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Die Chance, dass Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, ist also relativ hoch. Doch wie verhält man sich dann? Was dürfen die Beamten und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Bußgeldbescheid: Lohnt sich der Einspruch?

Ein Einspruch gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid kann durchaus erfolgreich sein. Die häufigsten Gründe, weshalb ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, sind der Eintritt der Verjährung oder fehlerhafte Messungen bzw. unvollständige Unterlagen über diese. Doch auch individuelle Umstände der Tat oder des Täters können zur Einstellung führen.

Einspruch einlegen können Sie als Beschuldigter erst einmal selbst. Normalerweise werden Sie dann durch die zuständige Behörde zu einer Begründung aufgefordert. Spätestens dann sollten Sie jedoch auf anwaltlichen Beistand vertrauen. Herr Rechtsanwlt Schmid, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über die nötige Sachkompetenz und schätzt Ihre Chancen realistisch ein.

Es trifft übrigens nicht zu, dass immer das Bußgeld verhängt wird, dass im Bußgeldkatalog genannt wird. Es stellt nur einen Richtwert da, von dem die Behörde abweichen darf. Ein Bußgeld kann also auch dann verringert werden, wenn der Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht an sich unstrittig ist.

Onlineberatung von der Anwältin für Verkehrsrecht

Unsere Anwältin für Verkehrsrecht, Frau Yasmin Welz, berät Sie nicht nur in unseren Kanzleiräumen in Schwäbisch Gmünd, sondern auch online. Dazu nutzen wir ein sicheres und verschlüsseltes Videokonferenz-Tool. Alle notwendigen Unterlagen können Sie uns ebenfalls digital über unsere DSGVO-konforme WebAkte zukommen lassen.

Straftaten im Straßenverkehr

Neben den bekannten Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Rotlichtverstößen usw., die meist mit einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister oder einem zeitlich begrenzten Fahrverbot erledigt sind, kennt das deutsche Recht noch eine Reihe von Verkehrsdelikten, die als Straftat gelten. Sie werden dementsprechend im Strafgesetzbuch behandelt und sind mit wesentlich höheren Strafen bedroht.

Auch wenn es sich hierbei um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch handelt, ist im Strafverfahren das Fachwissen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ein wichtiger Vorteil. Ferner kann ein für den Beschuldigten ungünstiges Urteil erhebliche Folgen auf den Versicherungsschutz, eventuelle Regressforderungen der Versicherung und zivilrechtliche Ansprüche anderer Unfallbeteiligter haben.

In unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd steht Ihnen ein eingespieltes Team aus erfahrenen Fachanwälten für diese Rechtsgebiete, Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, zur Verfügung. Im ständigen Austausch miteinander kämpfen wir kompromisslos für Ihre Interessen. 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) stellt nach § 142 StGB eine Straftat dar. Und zwar eine Straftat, die schneller begangen ist als gedacht: Schon bei einem kleinen Schaden wird von den Unfallbeteiligten verlangt, dass sie eine „angemessene Zeit“ warten und die Polizei benachrichtigen, bis Angaben zu ihrer Person, dem Unfallhergang und Unfallbeteiligung erhoben werden können. Die bekannte Visitenkarte unter dem Scheibenwischer allein reicht nicht aus!

Beschuldigte in einem Verfahren nach § 142 StGB sollten in jedem Fall von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie müssen lediglich Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen, Angaben zum Fahrer sind hingegen nicht verpflichtend.

Übrigens: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einem Regress der Versicherung  bis € 5.000,00 (in Einzelfällen auch bis € 10.000,00) rechnen, da Versicherungsnehmer zur Beteiligung an der Aufklärung der des Unfalls vertraglich verpflichtet sind.

Den eigenen Versicherungsschutz ([Voll-]Kaskoversicherung) verliert man in der Regel vollständig und muss den Schaden am eigenen Kfz selbst bezahlen.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr) wird zwar in der Regel „nur“ mit einer Geldstrafe geahndet, jedoch kann dem Autofahrer daneben der Führerschein entzogen werden.

Dies ist bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille) oder dem regelmäßigen Konsum von Cannabis immer der Fall. Außerdem wird der Führerscheinentzug häufig bei Wiederholungstätern angeordnet. Weitere Auflagen wie eine Sperrfrist von bis zu 5 Jahren oder das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) als zusätzliche Auflage vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind möglich.

Auch bei diesem Vorwurf gilt: Aussage verweigern und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch einschätzen, ob überhaupt eine MPU verlangt werden wird, bevor Sie zurück auf die Straße dürfen. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.