Arbeitsrecht – wenn ich zu spät komme
Egal ob per Flugzeug, Bahn oder Pkw – kommt ein Arbeitnehmer witterungsbedingt zu spät zur Arbeit droht ihm eine Abmahnung. Ausnahmsweise…
Mietrecht – Ausfall der Heizung
Der Ausfall der Heizung in einer Mietwohnung kann je nach Einzelfall eine Mietminderung von bis zu 100 % nach sich ziehen. Allerdings ist Voraussetzung hierfür zunächst, dass der Mieter den Heizungsausfall seinem Vermieter unverzüglich anzeigt.
Winterdienst – Streu- und Räumpflicht in Schwäbisch Gmünd
Um Verletzungen von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund Rutschgefahr vorzubeugen, bestehen bei Schnee- und Eisgefahr zahlreiche Pflichten. Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen obliegt die Streu- und Räumpflicht grundsätzlich den Gemeinden beziehungsweise Städten.
Straßenschilder
Sind die Straßenschilder derart mit Schnee und Eis bedeckt, dass sie nicht mehr lesbar sind, entfalten diese grundsätzlich keine Wirkung und Sie müssen sie nicht achten.
Geschwindigkeit
Die Geschwindigkeit muss immer den Witterungsbedingungen angepasst werden. Also auch dann, wenn dies bedeutet, deutlich langsamer zu fahren als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Schäden durch Räum- und Streufahrzeuge
Für Räum- und Streufahrzeuge gelten unter Umständen gewisse Sonderrechte im Straßenverkehr. So dürfen diese auf allen Straßen und Straßenteilen, auf jeder Straßenseite in jede Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, sofern sie durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind und ihr Einsatz solche Fahrweisen erfordert.
Schäden durch herabfallende Eisplatten
Grundsätzlich ist im Winter auch das Autodach von Schnee und Eis zu befreien. Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld von € 25,00 geahndet.
Gefrorene Eisplatten, die insbesondere auf Lkw-Planen entstehen, können zu lebensgefährlichen Geschossen werden, wenn sie sich während der Fahrt vom Fahrzeugdach lösen und unkontrolliert in den rückwärtigen oder entgegenkommenden Verkehr geschleudert werden. Hier haftet in erster Linie…
Freie Sicht im Winter
Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Sicht unbeeinträchtigt ist. Wer nur ein kleines „Guckloch“ von Schnee und Eis befreit, riskiert ein Bußgeld von € 10,00. Kommt es deswegen zu einem Unfall, so entsteht bei der Fahrt ein zusätzliches Haftungsrisiko zum Beispiel durch den Vorwurf einer Mitschuld.
Winterreifen
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Diese ist in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Danach müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen verwendet werden. Geeignet sind dazu alle Winterreifen mit den Markierungen M + S oder dem Three-Peak-Mountain-Snowflake. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, wobei zur Anschaffung neuer Reifen bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm geraten wird.
Glühwein – oder doch besser „Kinderpunsch“
Alle Jahre wieder locken alkoholische Heißgetränke wie Glühwein und Punsch auf Weihnachtsmärkten und bei Weihnachtsfeiern. A auch ohne „Schuss“ (Hochprozentiges) sind Glühwein oder Punsch sind für Autofahrer besonders gefährliche Getränke, da sich beim Glühwein nicht immer einschätzen lässt, wie viel Alkohol er tatsächlich enthält. Grundsätzlich kann daher eine Tasse Glühwein oder Punsch je nach Rezeptur bereits zu einer Alkoholkonzentration von über 0,3 Promille führen.
Jetzt Termin im Verkehrsrecht online buchen
