Fahrzeugkauf

Endlich ist die Wahl auf einen “Neuen” gefallen, doch bereits nach kurzer Zeit entpuppt sich das Fahrzeug nicht als ein solch tadelloses Exemplar, wie Sie sich wünschten. Welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen und wann die Beiziehung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll ist, lesen Sie hier.

2. Kauf eines Gebrauchtwagens

Während sich bei den Neuwagen die Mängel in der Regel auf “Montagswagen” beschränken, kommt es beim Gebrauchtwagenkauf häufiger zu Differenzen zwischen den Kaufvertragsparteien. Der Verkäufer wird meist versuchen, die Gewährleistung weitestgehend auszuschließen. Für einen solchen Gewährleistungsausschluss bestehen für private und gewerbliche Verkäufer unterschiedliche Möglichkeiten und Voraussetzungen.

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1. Kauf eines Neuwagens

Der Kauf eines Neuwagens erfolgt in der Regel direkt beim Händler. Auf das neue Fahrzeug steht Ihnen eine zweijährige Gewährleistung zu und häufig werden daneben noch verschiedene Garantien angeboten.

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Praxistipp: Probefahrt mit Begutachtung

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden können Sie als Käufer eines Fahrzeugs bereits vor Vertragsschluss das Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt von einem Gutachter oder der Werkstatt Ihres Vertrauens prüfen lassen.

Bei der Besichtigung und beim Vertragsschluss ist außerdem die Hinzuziehung von Zeugen ratsam. Schließlich sollte der Kaufvertrag stets schriftlich geschlossen werden.

Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen wir sowohl Käufern als auch Verkäufern in Fragen rund um das Thema Autokauf zur Seite.