Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. direkt gegen dessen Haftpflichtversicherung zu.

Zunächst wird zwischen sogenannten materiellen Schäden (Sachschaden) und immateriellen Schäden (Personenschaden) unterschieden. Beide Schadenspositionen sind zu erstatten.

Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht über den Tisch ziehen!

Schalten Sie rechtzeitig einen Anwalt ein, der sämtliche Schadenspositionen für Sie geltend macht.  Bei der Schadensergulierung erfolgt nämlich oft ein umfassender Schadensersatz durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung nicht. Nur ein Anwalt kann Sie umfassend beraten und die Ihnen zustehenden Forderungen geltend machen. Dies verzögert die Sache auch nicht, im Gegenteil.

Wenn der Unfall für Sie unter Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu vermeiden war (Unvermeidbarkeit des Unfalls), ist der gesamte Schaden von der Gegenseite zu ersetzen.

Oft aber sind die Ansprüche auf Schadensersatz  wegen der sogenannten Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs oder wegen eines eventuellen Mitverschuldens gemindert.

Dann erhalten Sie nur einen Teil des Schadens entsprechend des Verschuldensanteils des Unfallgegners oder unter Beachtung der sogenannten Betriebsgefahr ersetzt (Quotelung).

Daher ist es wichtig, die Frage der Unvermeidbarkeit des Unfalls für den Wegfall der Betriebsgefahr zu klären und zu überprüfen als auch die Verschuldensquote, ob also ein Alleinverschulden des Gegners vorliegt oder ob eventuell doch ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist.

 

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Materieller Schaden / Sachschaden

Grundsätzlich können (bei Vorliegen der Voraussetzungen) folgende Schadenpositionen als Sachschaden geltend gemacht werden:

  • Reparaturkosten (konkret oder Abfindung)
  • Wiederbeschaffungswert
  • Mehrwertsteuer
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Rechtsanwaltskosten
  • Unkostenpauschale (hier idR € 25,00)
  • Abschleppkosten
  • An-und Abmeldekosten
  • Entsorgungskosten
  • Standgeld
  • Kleiderschaden
  • Kaskoschaden

Personenschäden

Grundsätzlich können (bei Vorliegen der Voraussetzungen) folgende Schadenpositionen als sog. Personenschaden geltend gemacht werden:

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