Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?
Wichtige Hinweise nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten eine belastende Situation. Neben dem ersten Schreck müssen schnell Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur die unmittelbare Situation, sondern auch spätere rechtliche und finanzielle Ansprüche beeinflussen können. Damit Sie Ihre Rechte wahren, beachten Sie bitte folgende Grundsätze:
1. Unfallaufnahme durch die Polizei
Lassen Sie den Unfall – insbesondere bei Personenschäden oder unklarer Sachlage – durch die Polizei aufnehmen.
Die Polizei dokumentiert wichtige Details wie Unfallpositionen, Zeugenaussagen und die Beteiligten. Diese Feststellungen können in einem späteren Verfahren oder bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld von entscheidender Bedeutung sein.
2. Ärztliche Versorgung sicherstellen
Sollten Sie Schmerzen haben oder verletzt worden sein, suchen Sie umgehend einen Arzt auf – auch dann, wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.
Oft treten Symptome wie Prellungen, Schleudertraumen, Muskel- oder Nervenschäden erst Stunden oder Tage nach dem Unfall auf. Eine lückenlose ärztliche Dokumentation ist für spätere Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche unerlässlich.
3. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben
Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis und geben Sie keine Erklärungen ab, die auf eine Schuld hindeuten könnten.
Auch das Akzeptieren einer Verwarnung oder eines Bußgeldbescheids kann als indirektes Schuldeingeständnis gewertet werden. Nehmen Sie diese Entscheidungen nicht unüberlegt an.
4. Aussageverweigerungsrecht nutzen
Wenn Sie zur Fahrweise oder zum Unfallhergang befragt werden, insbesondere wenn der Verdacht eines Fehlverhaltens besteht: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
In der Stresssituation nach einem Unfall können vorschnelle Aussagen nachteilig sein. Ein Anwalt kann Sie gezielt beraten, wie Sie sich korrekt verhalten.
5. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zeitnah einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt weiß genau, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese effizient gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
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Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
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Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
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Haushaltsführungsschaden
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Verdienstausfall
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Schmerzensgeld bei Verletzungen
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Kosten für Gutachter, Abschleppdienst oder Fahrzeugsicherung
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit Versicherungen, Gutachtern und Behörden. Ihr Vorteil: Als unverschuldet Geschädigter trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Unser Ziel
Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, Ihre gesundheitlichen Schäden ernst genommen werden und Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen rechtlich zustehen.
Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung – verlassen Sie sich auf eine fachkundige und konsequente Interessenvertretung
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Vorsicht bei Unfallregulierung durch das Autohaus
Viele Autohäuser bieten als “Service” eine Unfallregulierung.
Natürlich wird das Autohaus gern den Reparaturauftrag entgegennehmen und auch einen Sachverständigen und die Autovermietung für den Ersatzwagen vermitteln.
Aber dadurch wird das Autohaus noch nicht zum Rechtsbeistand und schon gar nicht Anwalt des Geschädigten, der dessen Schadenersatzforderungen gegenüber dem Unfallgegner in vollem Umfang geltend macht.
Dies ist dem Autohaus oder einer Werkstatt durch das Rechtsdienstleistungsgesetz, welches das noch sehr viel strengere Rechtsberatungs- gesetz abgelöst hat, nicht erlaubt.
Was ist die Konsequenz:
Oft arbeiten Autohäuser daher mit einer Abtretung: Die Werkstatt lässt sich die Schadenersatzforderung des Kunden abtreten und macht die Reparaturkosten dann selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Aber Vorsicht: Erlaubt ist eine solche Abtretung nur für den Anspruch des Kunden auf Ersatz der Reparaturkosten.
Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, allgemeine Kostenpauschale etc. darf sich die Werkstatt nicht abtreten lassen (BGH, 31.01. 2012, Az.: VI ZR 143/11). Hier kann und darf sie ihrem Kunden nicht helfen.
Geht der Kunde dann nur mit diesen weiteren Ansprüchen zu einem Anwalt, wird er sich schwer tun, einen zu finden, der diese Ansprüche dann isoliert geltend macht. Auch ist es problematisch, wenn die Versicherung, wie es in der Praxis häufig vorkommt, nicht die volle Reparaturrechnung erstattet. Auch dann kann das Autohaus nicht weiterhelfen und ein Anwalt wird sich in der Regel weigern, zu diesem Zeitpunkt noch in den Fall einzutreten.
Verkehrskontrolle
Wie verhalte ich mich richtig?
Auch ohne Verdacht auf einen konkreten Verstoß, darf die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Die Chance, dass Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, ist also relativ hoch. Doch wie verhält man sich dann? Was dürfen die Beamten und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.