Wichtige Tipps nach einem Unfall
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist es zunächst ratsam, diesen polizeilich aufnehmen zu lassen.
Die Polizei trifft vor Ort oft wichtige Feststellungen, welche für einen späteren eventuellen Prozess von Relevanz sein können.
Wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind oder Schmerzen haben, so suchen Sie umgehend einen Arzt auf, damit dies gleich festgehalten werden kann. Dies ist wichtig für eine spätere Schmerzensgeldforderung.
Unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldeingeständnis oder ähnliches.
Sollte die Polizei gegen Sie eine Verwarnung oder eine Ordnungswidrigkeit aussprechen wollen, so ist es ratsam, diese nicht zu akzeptieren und das Vergehen/den Verstoß nicht zuzugeben (dies könnte ein Schuldeingeständnis sein) und auch die bußgeldrechtliche Angelegenheit anwaltlich zu prüfen lassen.
Sollten Sie als Unfallverursacher in Frage kommen und dazu von der Polizei vernommen werden, so machen Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sagen sie also nichts in dieser ohnehin nervenaufreibenden Situation.
Nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche Bescheid weiß, ist das aller wichtigste. Nur ein im Verkehrsrecht tätiger Anwalt weiß über die Ihnen überhaupt zustehenden Ansprüche, die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (konkrete Schadensberechnung, Abfindung auf Gutachterbasis “sich auszahlen lassen”, Nutzungsausfall usw.) und wird sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können.
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Vorsicht bei Unfallregulierung durch das Autohaus
Viele Autohäuser bieten als “Service” eine Unfallregulierung.
Natürlich wird das Autohaus gern den Reparaturauftrag entgegennehmen und auch einen Sachverständigen und die Autovermietung für den Ersatzwagen vermitteln.
Aber dadurch wird das Autohaus noch nicht zum Rechtsbeistand und schon gar nicht Anwalt des Geschädigten, der dessen Schadenersatzforderungen gegenüber dem Unfallgegner in vollem Umfang geltend macht.
Dies ist dem Autohaus oder einer Werkstatt durch das Rechtsdienstleistungsgesetz, welches das noch sehr viel strengere Rechtsberatungs- gesetz abgelöst hat, nicht erlaubt.
Was ist die Konsequenz:
Oft arbeiten Autohäuser daher mit einer Abtretung: Die Werkstatt lässt sich die Schadenersatzforderung des Kunden abtreten und macht die Reparaturkosten dann selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Aber Vorsicht: Erlaubt ist eine solche Abtretung nur für den Anspruch des Kunden auf Ersatz der Reparaturkosten.
Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, allgemeine Kostenpauschale etc. darf sich die Werkstatt nicht abtreten lassen (BGH, 31.01. 2012, Az.: VI ZR 143/11). Hier kann und darf sie ihrem Kunden nicht helfen.
Geht der Kunde dann nur mit diesen weiteren Ansprüchen zu einem Anwalt, wird er sich schwer tun, einen zu finden, der diese Ansprüche dann isoliert geltend macht. Auch ist es problematisch, wenn die Versicherung, wie es in der Praxis häufig vorkommt, nicht die volle Reparaturrechnung erstattet. Auch dann kann das Autohaus nicht weiterhelfen und ein Anwalt wird sich in der Regel weigern, zu diesem Zeitpunkt noch in den Fall einzutreten.
Verkehrskontrolle
Wie verhalte ich mich richtig?
Auch ohne Verdacht auf einen konkreten Verstoß, darf die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Die Chance, dass Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, ist also relativ hoch. Doch wie verhält man sich dann? Was dürfen die Beamten und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.


Robin Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.