Wir regulieren Ihren Unfall – schnell und unkompliziert

Wir übernehmen für Sie kostenfrei die außergerichtliche Unfallregulierung

Wir übernehmen die komplette außergerichtliche Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personenschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen. Wir beraten über Mitverschuldensquoten und vertreten Geschädigte bei unvollständiger Regulierung vor Gericht.

Wir halten die pauschalen Kürzungen vieler Versicherungen für nicht akzeptabel und lehnen es ab, einen schlechten Vergleich zu schließen, nur damit für Anwalt und Versicherung wenig Aufwand entsteht.

Die komplette Abwicklung ist für Geschädigte kostenfrei, da die Versicherer von Gesetzes wegen zur Übernahme auch der Anwaltsgebühren aus dem Wert der erstatteten Ansprüche anhand einer evtl. Verschuldensquote verpflichtet sind.

 

Unfallerfassungsbogen gleich hier ausfüllen

Verkehrsunfall. Was ist zu beachten.

Nach einem Verkehrsunfall treten oft viele Fragen auf. Die wichtigste Frage ist aber, an wen muss ich mich enden und was muss ich machen, damit ich meinen Schaden vollständig ersetze bekomme.

Viele denken, dass es einfach sei, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, vor allem wenn es sich um eine „eindeutige Sachlage“ handelt und der Gegner den Unfall ja „verschuldetet“ hat. Einfach den Fragebogen der gegnerischen Versicherung ausfüllen und das war‘s – und das war‘s eben oft nicht, da die Versicherungen immer wieder Positionen wegstreichen und man dann auf einem teilweise nicht unerheblichen Restbetrag sitzen bleibt.

Bei der Schadensregulierung erfolgt nämlich oft ein umfassender Schadensersatz durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung nicht.

Lassen Sie sich daher nach einem Unfall nicht über den Tisch ziehen!

Deswegen ist es wichtig, sich auch bei vermeintlich „klaren Fällen“ stets von Anfang an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, damit Sie von Anfang an alles richtig machen und Sie Ihren Schaden schnell und gemäß der Rechtsprechung erstattet bekommen.

Dies ist auch Ihr gutes Recht – schließlich geht es um Ihren Schaden und dieser soll ja auch voll ersetzt werden.

Dieser Ratschlag erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass Ihnen durch die Beauftragung eines Anwalts die Last genommen wird, umfangreichen Schriftverkehr zu führen und Sie nur so sicher gehen können, dass alle Schadenspositionen in angemessener Höhe und einer adäquaten Verschuldensquote zu Ihren Gunsten geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Regelmäßig rechnet sich die Einschaltung eines Anwalts zudem, da die Anwaltsgebühren ebenso wie der Schaden von der gegnerischen Versicherung (nach der Haftungsquote) erstattet werden müssen, so dass Sie bei voller Haftung der Gegenseite überhaupt keine Anwaltsgebühren bezahlen müssen.

Auch werben viele Autohäuser damit, Ihren Schaden zu regulieren. Dabei ist aber Vorsicht geboten, da Sie dabei Ihre Ansprüche an die Autohäuser abtreten müssen, d.h. Sie verlieren erst mal Ihren Anspruch an den Gegner auf Schadensersatz. Sollte dieser dann an das autohaus nicht zahlen, kann das autohaus dennoch die Reperaturkosten von Ihnen verlangen. Anders beim Anwalt, da er die Ansprüche für Sie in Ihren Namen geltend machen darf. weiterlesen

Auch weiß ein Anwalt, welche Schadenspositionen Ihnen zustehen und welche nicht und kann über den eigentlichen Schaden hinaus noch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und Auslagen geltend machen – die dürfen Autohäuser nicht!

Vertrauen Sie also auf die anwaltliche Schadensreguierung.

Wird durch die Einschaltung eines Anwalts die Sache verzögert?

Nein, im Gegenteil.

Durch die Einschaltung eins Anwalts für Verkehrsrecht wird Ihre Sache sogar beschleunigt.

Nicht nur bei einem Unfall, bei welchem die Sachlage eigentlich klar zu sein scheint kann ein Anwalt Ihren Schaden schnell und korrekt beziffern und so zu eine raschen Schadensabwicklung bewirken.

Bei einem Unfall, bei welchem die Schuldfrage nicht eindeutig fest steht oder gegenseitige Vorwürfe bestehen, ist es umso wichtiger, sofort einen Anwalt einzuschalten, damit auf die Verschuldensfrage unter Heranziehung der Rechtsprechung eingegangen werden kann und um eventuellen eigenen Fehlern vorzubeugen die dann ggf. zu einer Verringerung des Schadensersatzes führen.

Auch bei der Schadensregulierung selbst streichen die Versicherungen oft Positionen in einem Gutachten oder bei der Rechnung weg oder gehen von einem völlig anderen eigenen Mitverschulden aus.

Ob dies unberechtigt und der Anwalt wird aufgrund der einschlägigen und umfangreichen Rechtsprechung dies überprüfen und ggf. hiergegen vorgehen.

Es werden sämtliche Ihnen zustehenden unfallbedingten Ansprüche unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung durchgesetzt.

Oft vergessen wird auch die sog. Betriebsgefahr, die Gefahr, die der Betrieb eines Fahrzeugs mit sich bringt; der Verkehrsteilnehmer hat also aufgrund dieser Gefährdungshaftung generell eine Eigen-/Mithaftung in Höhe von ca. 20% – unabhängig vom Verschulden. Dies wird von der Versicherung fast immer berücksichtigt und man wundert sich, warum der Schaden nicht vollständig gezahlt wird. In bestimmten Fällen jedoch fällt die Betriebsgefahr vollständig weg – dies können wir überprüfen und uns für Sie dagegen zur Wehr setzen.

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