Ver­si­che­rungs­recht 

Rechtsanwältin Yasmin Welz

Zahlt Ihre Versicherung nicht oder macht diese Ärger, dann übernimmt Fachanwältin Yasmin Welz gerne Ihre Interessenvertretung in sämtlichen Versicherungssparten (z.B. Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Elementarschäden, betriebliche Versicherungen, Rechtsschutzversicherung u.a.) sowie bei allen Regressfällen, also wenn die Versicherung von Ihnen Geld haben möchte.

Ihre Fachanwältin für Versicherungsrecht

Frau Rechtsanwältin Yasmin Welz hat sich im Versicherungsrecht vornehmlich auf die Vertretung von Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) spezialisiert.

Rechtsanwältin Yasmin Welz, Fachanwältin für Versicherungsrecht bei der Anwaltskanzlei Schmid

Lassen sie ihre probleme
unsere Sorge sein.

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Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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Häufig gestellte Fragen

Ja, das ist grundsätzlich immer möglich. Hierin unterscheidet sich das Versicherungsrecht von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Widerruf von Verträgen. Grund dafür ist die europäische Fernabsatzrichtline II, die ein solches Widerrufsrecht für alle Versicherungsverträge vorsieht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Vertrag im Direktvertrieb (also unmittelbar mit dem Versicherer) oder über einen Versicherungsvermittler geschlossen wurde.

Zum Widerruf genügt eine formlose Mitteilung in Textform, in der der Erklärende klar zum Ausdruck bringt, dass er seine Willenserklärung zurückzieht. Diese Erklärung muss binnen 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen, Widerrufsbelehrung) erfolgen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Regel zum Widerruf gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Gewerbetreibende, lediglich Versicherungen von Großrisiken sind davon ausgeschlossen.

Für Versicherer bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter sieht das Versicherungsrecht eine umfassende Frage-, Beratungs-, Dokumentationspflicht. Vernachlässigt der Versicherer diese Pflichten auch nur leicht fahrlässig, hat der Versicherte einen Schadenersatzanspruch.

Zu den Pflichten des Versicherers gehört auch, dass er einen Versicherten auf wichtige Deckungslücken in seinem Versicherungsschutz hinweist. Unterbleibt ein solcher Hinweis, obwohl die Deckungslücke und die Risiken klar erkennbar waren, hat der Versicherte Anspruch auf Schadenersatz in Form der Regulierung des Schadens.

Die versicherungsrechtliche Frage- und Beratungspflicht gilt dabei nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch danach. Auch diese Rechte gelten für Gewerbekunden ebenso wie für Privatpersonen.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die wichtigste Rechtsquelle des privaten Versicherungsrechts. In ihm ist unter anderem definiert, was der Gesetzgeber unter einer Versicherung versteht (§1 VVG) und welche Pflichten zwischen Versicherer und Versichertem bestehen (ebd.).

Ferner regelt das VVG, welche Mindeststandards ein Versicherungsvertrag erfüllen muss. Werden diese gesetzlichen Minimalanforderungen, wie zum Beispiel die umfassende Beratungspflicht des Versicherers oder die Widerrufsbelehrung nicht eingehalten, so bestehen eventuell Schadenersatzansprüche.

Trotz dieser und einiger weiterer gesetzlicher Anforderungen besteht Vertragsfreiheit zwischen den Parteien. In der Praxis wird diese in der Regel über verschiedene Tarifmodelle ausgeübt, die die Versicherungsunternehmen dem Kunden anbieten. Hierbei ist eine genaue Abwägung zwischen den Vorzügen eines günstigeren Tarifes und der Abdeckung weiterer Risiken (z.B. grobe Fahrlässigkeit) erforderlich.

Auch wenn ein Schadensfall durch das fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers eingetreten ist, schließt dies eine Zahlung durch die Versicherung keinesfalls aus. Großer Relevanz kommt hierbei der Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit zu. 

Einfache Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn jemand die in der jeweiligen Situation allgemein erwartbare Sorgfalt außer Acht lässt. Das heißt, dass der Schaden durch ein anderes Verhalten des Verursachers hätte vermieden werden können. Wer zum Beispiel kurz eine Pfanne mit siedendem Fett unbeaufsichtigt lässt, um die Haustür zu öffnen, handelt fahrlässig.

Das Versicherungsrecht ist in solchen Fällen eindeutig: Die Versicherung muss bei einfacher Fahrlässigkeit zahlen.

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Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

Zwei Mitarbeiterinnen am Empfang der Anwaltskanzlei Schmid, eine telefoniert

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im Versicherungsrecht 

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Ärger mit der Versicherung? – Wir helfen:

Gibt es Ärger mit Ihrer Versicherung oder zahlt Ihre Versicherung nicht, dann sind Sie bei uns in den besten Händen:

Frau Rechtsanwältin Yasmin Welz – Fachanwältin für Versicherungsrecht – berät und vertritt Sie kompetent und effizient in allen versicherungsrechtlichen Fragen,

in den Bereichen des Personenversicherungsrechts:

  • private Unfallversicherung (Definition des Unfalls / Grad der Invalidität / Berechnung nach Gliedertaxe / ärztliche Bescheinigung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (vorvertragliche Anzeigepflicht / 50 % Berufsunfähigkeit/ Beginn)
  • Lebensversicherung (Widerspruchsrecht / Rückzahlung der Beiträge/ Leistungsfall/ Erben)
  • Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung
    (vorvertragliche Anzeigepflicht/medizinische Notwendigkeit/ unberechtigte Kürzungen und Beitragserhöhungen)
  • Krankentagegeldversicherung (Arbeitsunfähigkeit / Dauer/ Höhe/ Eintritt der Berufsunfähigkeit)
  • Krankenhaustagegeldversicherung (medizinische Notwendigkeit/ Dauer)
  • Reiserücktrittsversicherung (Vorerkrankung/ rechtzeitige Stornierung)
  • Restschuldversicherung

in den Bereichen des Sachversicherungsrechts

  • Hausratversicherung (Leistungsumfang/ Obliegenheitsverletzungen)
  • Wohngebäude- und Bauherrenversicherung (Leistungsumfang/ Obliegenheitsverletzungen)
  • Transportversicherung (Anzeigefrist/ Schadenhöhe)
  • Privat- Haftpflichtversicherung
  • Tierhaltehaftpflichtversicherung
  • Handyversicherung

sowie in den Bereichen des Rechtsschutz- / Vermögensversicherungsrechts

  • Rechtsschutzversicherung (Kostendeckung / Kürzungen von Rechtsanwaltsgebühren)
  • Restschuldversicherung
  • Ratenschutzversicherung
  • Kautionsversicherung
  • Warenkreditversicherung
  • Vermögensschutzversicherung
  • Bei all diesen Versicherungen dürfen Versicherte, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, eines nicht vergessen: Private Versicherungen haben Wirtschaftlichkeit, den Aktienkurs und die Anliegen der Investoren im Sinn, weniger Blick und Interesse für die Notsituationen, in denen sich die Versicherten bei Krankheit oder nach einem Unfall befinden.

Versicherungsrecht für Versicherungsvermittler

Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Rechtsanwältin Yasmin Welz vertritt Versicherungsvermittler gegenüber Versicherten und Versicherungsunternehmen. Außerdem bieten wir dieser Berufsgruppe eine umfassende Beratung über ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern und unterstützen bei der Abwehr einer eventuellen Schadenersatzklage.

Auch Versicherungsmakler als Beauftragte eines Versicherungsnehmers können sich mit Schadenersatzansprüchen ihrer Klienten konfrontiert sehen, insbesondere wenn sie diese nicht über günstigere Versicherungsangebote informieren. Auch hier ist anwaltlicher Beistand bei der Abwehr solcher Ansprüche dringen angeraten.

Definition: Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen, sowie die Aufsicht über letztere. Im weiteren Sinne gilt auch das Sozialversicherungsrecht als ein Teil dieses Rechtsgebiets, da es sich hierbei jedoch um öffentliches Recht handelt, bezeichnet man mit dem Begriff Versicherungsrecht in der Regel jedoch nur das Privatversicherungsrecht, das dem Privatrecht zuzuordnen ist.

Im Zweifel entscheidet das Gericht

Nicht immer ist die Frage, ob es sich um ein grob fahrlässiges Verhalten handelt so eindeutig zu bejahen, wie in den obigen Beispielen. Häufig kommt es bei der Einzelfallentscheidung zu einem für den Versicherungsnehmer günstigen Urteil, selbst wenn die ältere Rechtsprechung anders lautet. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Koblenz entgegen älterer Urteile zum Versicherungsrecht entschieden, dass ein Mieter nicht grob fahrlässig handelt, wenn er seine Waschmaschine für drei Stunden unbeaufsichtigt lässt, da der technische Fortschritt bei diesen Geräten berücksichtigt werden müsse (Az 10 U 1124/99).

Eine Klage im Bereich des Versicherungsrechts kann sich also lohnen, schließlich geht es bei Schäden an Gebäuden, dem Hausrat oder Verkehrsunfällen schnell um sehr hohe Summen. Wichtig ist dabei jedoch die Konsultation eines erfahrenen Fachanwalts für Versicherungsrecht, der die Chancen realistisch einschätzen kann und die Ansprüche des Klägers mit einer durchdachten Strategie vertritt.

Versicherungsrecht: Welche Versicherungen zahlen trotz grober Fahrlässigkeit?

Bis vor einigen Jahren galt für die Kfz-Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip: Konnte dem Versicherungsnehmer eine grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden, zahlte die Versicherung nichts, war dies nicht der Fall, musste der Schaden übernommen werden.

Heute gilt in Fällen grober Fahrlässigkeit die sogenannte Quotierungsregel. Das bedeutet, dass für jeden Einzelfall ermittelt werden muss, wie hoch das Verschulden des Versicherungsnehmers war. Die Versicherungsleistung wird dann um eine entsprechende Quote gekürzt. Einerseits stehen Versicherte bei grober Fahrlässigkeit nach dieser Reform versicherungsrechtlich besser da als zuvor, andererseits muss nun jeder Fall individuell bewertet werden. In solchen Situationen ist die Konsultation eines erfahrenen Fachanwalts für Versicherungsrecht dringen zu empfehlen.

Ähnliche Regelungen gelten auch in vielen Hausratversicherungen. Auch hier kann grobe Fahrlässigkeit eine Leistungskürzung zur Folge haben, wobei deren Höhe wiederum vom Einzelfall abhängt.

Eine gesetzlich verankerte Ausnahme von dieser Regel bilden Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherungen. Diese sind verpflichtet auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers zu zahlen. Damit soll sichergestellt werden, dass Geschädigte ihren Schaden ersetzt bekommen. Im Gegenzug räumt der Gesetzgeber den Versicherern das Recht ein, den Versicherungsnehmer in solchen Fällen in Regress zu nehmen.

Ebenso zahlt eine Unfallversicherung fast immer, da hier nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Nur unter sehr speziellen Umständen ist  eine Haftung ausgeschlossen. Für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen spielt Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht ebenfalls keine Rolle.

Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht

Grob fahrlässig handelt hingegen, wer auch naheliegende, einfach ergreifbare Sicherheitsvorkehrungen ignoriert und/oder Überlegungen außer Acht lässt, die jedermann einleuchten müssen. Klassische Beispiele sind eine längere Zeit unbeaufsichtigt brennende Kerze oder das Überfahren einer roten Ampel.