Anwalt für Sexualstrafrecht

Als hochspezialisierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über das nötige Know-how und vor allem die im Sexualstrafrecht erforderliche langjährige Erfahrung aus über 15 Jahren als Strafverteidiger auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.

Mein Team und ich werden Mandanten im Sexualstrafrecht niemals vorverurteilen und – ob schuldig oder unschuldig – jederzeit parteiisch vertreten.

In keinem Gebiet des Strafrechts steht so schnell so viel auf dem Spiel wie im Sexualstrafrecht; in keinem Gebiet sind jedoch auch die Chancen auf einen Freispruch oder sogar eine Einstellung ohne Gerichtsverhandlung so hoch wie im Sexualstrafrecht.

Voraussetzung sind Erfahrung, exzellente Kenntnisse der Aussagepsychologie sowie Verhandlungsgeschick.

Sämtliche Chancen auf eine Einstellung eines Verfahrens oder einen Freispruch im Sexualstrafrecht werden dem Beschuldigten aufgezeigt und genutzt, wenn dies aussichtsreich ist. Die Art und Schwere des Vorwurfs (z.B. Sexuelle Nötigung, Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Besitz von Kinderpornographie u.a.) spielt hierfür keine Rolle.

Je früher ein Verteidiger sich für Sie einsetzt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Bei Bedarf bündeln wir unsere Kompetenzen im Rahmen einer Teamverteidigung, was auch in höchst komplexen Verfahren eine optimale Betreuung und Verteidigung ermöglicht.​ Bei uns steht der Mandant im Vordergrund.

Wir garantieren die – gerade bei dem Vorwurf eines Sexualdelikts besonders wichtige – absolute Diskretion.

Denn bei Vorwürfen wegen Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und weitere Delikte) steht auch die gesellschaftliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel. Bereits durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird das Ansehen des Beschuldigten und seiner Angehörigen beschädigt, im Extremfall sogar zerstört – vor jeglichem Beweis der Täterschaft. In der Hauptverhandlung geht es oft um langjährige und empfindliche Freiheitsstrafen.