Der Vorwurf eines Sexualdelikts kann JEDEN treffen

Eine Verteidigung durch einen Fachanwalt ist unerlässlich
Im deutschen Sexualstrafrecht steht inzwischen so gut wie jede unerwünschte körperliche Berührung potenziell unter Strafe.
Die Straftatbestände wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind sehr weit gefasst, so dass Recht und Gesetz extrem situationsbezogen auszulegen sind. Bei all diesen Vorwürfen drohen Mindestfreiheitsstrafen von 6 Monaten (sexueller Übergriff) bzw. 2 Jahren bei einer Vergewaltigung. Freiheitsstrafen von über 2 Jahren dürfen per Gesetz schon nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Besitz von Jugend– und Kinderpornografie werden nahezu durchgehend als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet.
Viele Betroffene unterschätzen daher die sehr ernstzunehmende Gefahr sexualrechtlicher Vorwürfe.
Dabei ist doch insbesondere der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung oder jeder anderen Sexualstraftat nicht nur geeignet, den Beschuldigten ihre Freiheit zu nehmen. Werden die Vorwürfe erst einmal öffentlich bekannt, kann allein dies das soziale aus der Beschuldigten bedeuten. Und dann ist es letztlich auch zweitrangig, ob das Verfahren eingestellt wird. Aus diesem Grunde ist es so wichtig, mit der Angelegenheit diskret umzugehen, bereits frühzeitig die sprichwörtlichen Weichen in die richtige Richtung zu stellen um das Verfahren Richtung Einstellung zu lenken.
Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie ihren Fall an einen Spezialisten für Sexualstrafrecht übergeben. Besuchen Sie uns zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen einen vertrauensvollen Rahmen, in dem wir uns diskret Ihrer Problematik annehmen und Ihnen zuhören. Wir ergreifen erste Maßnahmen, nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten, überprüfen die Plausibilität belastender Aussagen und erarbeiten eine passgenaue Verteidigungsstrategie.