Die richtige Verteidigungsstrategie

Nicht selten hängt dann die Frage, ob der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird, von der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines einzigen Zeugen ab. Der Fall des letztlich freigesprochenen Meteorologen Kachelmann ist hier sicherlich jedem in Erinnerung. Neben den Belastungszeugen spielen oft psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten eine bedeutende Rolle, die von einem Verteidiger kritisch zu prüfen sind. Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich Besonderheiten und speziellen Schwierigkeiten eines solchen Strafprozesses aus langjähriger Erfahrung.

Zunächst muss daher in einem ausführlichen Gespräch die richtige Verteidigungsstrategie zu Recht gelegt werden. Das setzt zunächst ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und seinem Strafverteidiger voraus. Dies ist Grundvoraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Strafverteidigung.

Je nach verübter Straftat und Eindeutigkeit der Beweislage werde ich Ihnen zu einer einvernehmlichen oder konfrontativen Verteidigungsstrategie raten, um so für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

In den Fällen, in denen der Mandant seine Unschuld beteuert, ist die konfrontative Strafverteidigung mit dem Ziel des Freispruchs die klare Vorgehensweise. Das bedeutet für den Strafverteidiger eine harte Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft, den Sachverständigen und den vermeintlichen Opfern und Nebenklägern.

Auf der anderen Seite gibt es die sog. konsensuale Strafverteidigung bei Sexualstraften, welche – je nach Abwägung im Einzelfall – der konfrontativen Strafverteidigung manchmal vorzuziehen ist. Ist die Beweislage gegen Sie eindeutig, sollte ein Geständnis abgegeben werden.

Der Grund für diese Empfehlung liegt darin, dass die Gerichte gerade in Strafverfahren wegen Sexualstraftaten ein Geständnis eines Angeklagten besonders honorieren (vor allem, wenn dem Opfer dadurch die Aussage erspart bleibt), indem dann eine Freiheitsstrafe in einem Bereich von bis zu zwei Jahren verhängt werden kann, die eine Strafaussetzung auf Bewährung ermöglicht. Eine solche Herangehensweise des Mandanten auf Empfehlung des erfahrenen Strafverteidigers kann in geeigneten Fällen eine Gefängnisstrafe verhindern. In solchen Fällen geht es darum, dass eine Strafe ohne Gefängnis besser ist, als eine Strafe mit Gefängnis.

Mein Rat als Strafverteidiger
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und suchen Sie sich rasch einen Strafverteidiger, dem Sie vertrauen.NVertrauen Sie auf den Rechtsstaat und kämpfen Sie für Ihr Recht. Vergessen Sie nicht, dass für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. Egal was Ihnen auch vorgeworfen wird.