Projekt “EKO” (Elternkonsens) bzw. “Cochemer Modell”

Das Gericht verfährt in Kindschaftssachen § 151 FamFG (v.a. Umgang, Sorgerecht) in Schwäbisch Gmünd (und in Baden-Württemberg) dabei (wenn es möglich ist) nach dem Projekt „Elternkonsens“.
Da das Kindeswohl im Zentrum einer Regelung über das Sorge- und Umgangsrecht steht, sind nachhaltige, klare Lösungen, die künftige Konflikte vermeiden sollen, für das Kindeswohl am besten.
Eine derartige Regelung ist aber nur dann zu erreichen, wenn die Eltern im Interesse Ihres Kindes gemeinsam eine Lösung finden, die beide akzeptieren und in der praktischen Umsetzung auf Dauer unterstützen.
Ziel des Projekts ist es daher, in möglichst vielen Fällen eine einvernehmliche und tragfähige Lösung von Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zu erreichen.
Durch eine fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Verfahrensbeteiligten Berufsgruppen (Familienrichter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen, Sachverständigen) soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werde (wenn dies möglich ist – ansonsten entscheidet natürlich das Gericht durch Beschluss).
Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder erkennen und wahrnehmen sowie mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden.
Diesem Ziel dient ein schnelles, zwischen den beteiligten Prozessionen abgestimmtes Verfahren, in dem nicht der Streit der Eltern, sondern das Kindeswohl im Vordergrund steht.
Mehr über das Projekt Elternkonsens erfahren Sie unter www.elternkonsens.de.