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Nach dem Großteil der statistischen Erhebungen hat nur etwas ein viertel aller Deutschen für den Ernstfall eine Regelung getroffen.
Es ist verständlich, dass man sich nur ungern mit der eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzt und sich die entscheidenden Fragen stellt: Wer soll erben? Welche formalen Anforderungen gibt es?
Dennoch sind es gerade diese Fragen, die man sich besser früher als später stellen sollte, denn oft schiebt man diese Fragen hinaus bis es bereits zu spät ist und mit der Trauer über den Unglücksfall vermischen sich Streitigkeiten darüber wie nun weiter vorzugehen ist.
Diese Streitigkeiten können dabei neben finanziellen Aspekten auch Aspekte wie beispielsweise die Firmen-/ Unternehmensfortführung des Verstorbenen und damit dessen Lebenswerk betreffen.
Deshalb haben sich die Anwälte der Anwaltskanzlei Schmid es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten im Erbrecht umfassend, kompetent und vor allem schnell zur Seite zu stehen.
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