Krankmeldungen

Wer kennt dies nicht, Ihr Arbeitnehmer meldet sich zum wiederholten mal krank.
Teilweise nehmen Krankmeldungen von Arbeitnehmern in Betrieben über das Jahr gerechnet eine solche Häufigkeit und Tagesanzahl an, dass diese bis zu drei oder vier Wochen regelmäßig in einem Jahr krank sind. Dies kann schon zu großen betrieblichen Schwierigkeiten und Verlusten führen, vor allem in kleinen Betreiben, wenn man dies nicht abfangen kann.
Der Arbeitgeber kann dies zunächst nicht überprüfen und muss sich auf die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlassen.
Oft drängt sich jedoch auch der Verdacht auf, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt.
Schutzlos ist der Arbeitgeber dem allerdings nicht ausgeliefert und unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu dem Amtsarzt zu schicken und die Krankmeldung überprüfen zu lassen.
Kündigungen aufgrund Krankheit sind indes außerhalb der Probezeit sehr schwierig und problematisch und sollten zuvor anwaltlich gesprochen werden.